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Prozess
26.04.2022

Verfassungsschutz-Urteil: SPD und FDP für schnelle Reform

Das bayerische Wappen hängt vor dem Gebäude des bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz.
Foto: Peter Kneffel/dpa

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Befugnissen des bayerischen Verfassungsschutzes fordern SPD und FDP eine schnelle Gesetzesreform.

"Das bayerische Verfassungsschutzgesetz greift unverhältnismäßig tief in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat ein. Die Staatsregierung muss jetzt zeitnah ein verfassungskonformes Gesetz vorlegen und damit Freiheit und Sicherheit in Balance bringen", sagte FDP-Landtagsfraktionschef Martin Hagen am Dienstag in München. Die Entscheidung der Richter sei ein wichtiges Signal für die Grundrechte - und ein Denkzettel für die CSU.

Auch SPD-Fraktions- und Landeschef Florian von Brunn forderte schnelle Konsequenzen: "Klartext aus Karlsruhe: Das bayerische #Verfassungsschutzgesetz verstößt gegen Verfassung, die es schützen soll. Für ausufernde & verfassungswidrige Überwachung ist die CSU verantwortlich. Deswegen hat sie eine deftige Watschn bekommen. Das Gesetz muss schnell reformiert werden!", schrieb er beim Kurznachrichtendienst Twitter.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes teilweise gegen Grundrechte verstoßen. Konkret beanstandete es eine ganze Reihe von Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats, das 2016 auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden war. Betroffen sind unter anderem die Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung. Sie dürfen bis höchstens Ende Juli 2023 in eingeschränkter Form in Kraft bleiben. (Az.: 1 BvR 1619/17)

Das Grundgesetz lasse dem Gesetzgeber "substanziellen Raum, den sicherheitspolitischen Herausforderungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes Rechnung zu tragen", sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung. "Zugleich setzt die Verfassung hierbei gehaltvolle grundrechtliche Schranken."

Das Verfahren angestoßen hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) - um zu verhindern, dass das Beispiel Bayerns bundesweit Schule macht. Die Klage richtete sich unter anderem auch gegen die Regelungen zum Einsatz verdeckter Ermittler und sogenannter V-Leute, zu längeren Observationen und zur Datenübermittlung an andere Behörden. Auch hier gab es jeweils Beanstandungen in dem mehr als 150-seitigen Urteil der Verfassungsrichterinnen und -richter.

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