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Prozesse
12.05.2022

Zinskürzung durch Sparkassen: Gericht verhandelt Klagen

Prämiensparverträge waren ehedem üppig verzinst. In Zeiten dauernd niedriger Zinsen wurden diese Verträge für die Sparkassen zur teuren Last. Zinssenkungen und Kündigungen beschäftigen nun die Gerichte.

Bayerns Oberstes Landesgericht verhandelt am Freitag Musterklagen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Sparkassen von München und Nürnberg. Dabei geht es um die Frage, ob die Sparkassen Prämiensparverträge kündigen durften und ob sie zu wenig Zinsen zahlten. Die Verbraucherschützer werfen den kommunalen Geldhäusern vor, den betreffenden Kundinnen und Kunden im Schnitt 4600 Euro Zinsen zu wenig gezahlt zu haben.

Ähnliche Klagen aus anderen Bundesländern haben bereits den Bundesgerichtshof erreicht. So urteilten die Karlsruher Richter im Oktober vergangenen Jahres über eine Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen. Demnach durften die Sparkassen ihre Zinsen in den Prämiensparverträgen nicht willkürlich kürzen.

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