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Sanierung
21.03.2022

Bayerns Landtag bekommt ein neues Glasdach

Vor dem bayerischen Landtag wehen die Bayerische (l-r), die Ukrainische und eine Europa Flagge.
Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

Der Plenarsaal im Maximilianeum ist schon lange undicht. Nachdem zwischenzeitlich Eimer das Wasser auffangen mussten, soll nun eine umfassende Sanierung das Problem dauerhaft lösen.

Neue Großbaustelle am Maximilianeum: Von diesem Montag an wird das teils marode Glasdach über dem Plenarsaal von Bayerns Landtag umfassend saniert. Grund für die neue Großbaustelle in luftiger Höhe sind zahlreiche undichte Stellen am bestehenden Glasdach, das erst beim Umbau des Plenarsaals im Jahr 2005 eingebaut wurde. Die Arbeiten sollen bis zum Dezember abgeschlossen sein, es sind dafür Kosten von rund fünf Millionen Euro veranschlagt.

Der Landtagsbetrieb soll durch die Arbeiten nicht gestört werden. An den Plenartagen fänden keine Bauarbeiten auf dem Dach statt, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der dpa. Da im Plenarsaal eine Schutzdecke oberhalb der Glasdecke eingebaut werden soll, wird die natürliche Belichtung des Saales von oben während der Bauarbeiten nicht mehr gegeben sein. Während laufender Arbeiten oberhalb der Schutzdecke ab Juli sowie tageweise schon im Mai und im Juni dürfen sich im Plenarsaal keine Menschen aufhalten.

Durchgeführt werden die Arbeiten durch die aus Wien stammende Waagner Biro Steel and Glass GmbH. Die Firma kann auf zahlreiche renommierte Aufträge verweisen, etwa das Dach des British Museum in London, den Hangar-7 auf dem Flughafen Salzburg und die Kuppel des Berliner Reichstagsgebäudes.

Mit dem Bauauftrag wird auch für die gesamte Laufzeit der Gewährleistung von 21 Jahren ein Wartungsvertrag geschlossen. Damit wird die Firma auch alle anfallenden Kontrollen und Wartungsarbeiten durchführen. Auftraggeber ist das Staatliche Bauamt München 2.

Parallel zu den Dacharbeiten laufen im Maximilianeum weiterhin die Baumaßnahmen im künftigen Besucherfoyer auf Hochtouren. Die Arbeiten werden an den Plenartagen unterbrochen, an allen anderen Tagen muss der Baubetrieb jedoch ungehindert fortlaufen können, um den vereinbarten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einzuhalten.

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