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Soziales
27.01.2023

Regierung verteidigt Familiengeld gegen Kritik aus Brüssel

Eine Frau hält Geldscheine in der Hand.
Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild, dpa/Illustration

2018 war die Einführung des Familiengeldes in Bayern eines der wichtiges Projekte der CSU. Seither wurden Milliarden ausgezahlt. Die EU-Kommission sieht im Detail jedoch juristische Probleme.

Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf hat das bayerische Familiengeld gegen die Kritik der EU-Kommission verteidigt. "Mit 3,3 Milliarden Euro Auszahlungen für rund 800.000 Kinder ist das Bayerische Familiengeld eine einzigartige Erfolgsgeschichte", sagte die CSU-Politikerin am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Viele bayerische Familien hätten bereits davon profitiert und seien entlastet worden. "Die aktuelle Stellungnahme der Europäischen Union zur Indexierung liegt uns noch nicht vor. Wir werden die geäußerte Kritik prüfen, sobald uns die Details dazu erreicht haben."

Am Donnerstag hatte die EU-Kommission in Brüssel mitgeteilt, dass Deutschland wegen des bayerischen Familiengeldes möglicherweise eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof droht. Die EU-Kommission hatte bereits im November 2021 ein Verfahren wegen des umstrittenen Leistungssystems eingeleitet. Da Deutschlands Stellungnahme für die EU-Kommission unzureichend gewesen sei, fordere die Kommission das Land erneut zur Stellungnahme auf. Dafür hat die Bundesregierung zwei Monate Zeit.

Konkret monierte die Kommission, dass EU-Bürger, deren Kinder in einem der 15 Mitgliedstaaten wohnten, in denen die Lebenshaltungskosten niedriger seien als in Bayern, einen geringeren Betrag des Familiengeldes ausgezahlt bekommen. Daher gebe es Bedenken, dass diese Vorschriften gegen EU-Recht verstoßen, da EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ungleich behandelt und somit womöglich diskriminiert werden. Darüber hinaus verstoßen die Vorschriften den Angaben zufolge gegen EU-Regeln zur Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Beim Familiengeld erhalten EU-Bürger, deren Kinder in einem der 15 Mitgliedsstaaten leben, in dem die Lebenshaltungskosten niedriger sind als in Bayern, einen geringeren Betrag. So werden etwa für die ersten beiden Kinder in Rumänien und Bulgarien nur je 125 Euro gezahlt, für Portugal, Polen oder Estland wird die Leistung auf 187,50 Euro beschränkt.

Bayerns Familiengeld wurde am 1. September 2018 eingeführt. Es wird für alle ein- und zweijährigen Kinder gezahlt. Die Eltern werden in Bayern mit 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind mit 300 Euro monatlich unterstützt. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung gezahlt. Wer in Bayern bereits Elterngeld beantragt und erhalten hat, muss für das Familiengeld keinen zusätzlichen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt dann zugleich auch als Antrag auf Familiengeld.

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