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  3. Sportrecht: Jurist Summerer zum Fall Lewandowski: "Rechtslage glasklar"

Sportrecht
07.07.2022

Jurist Summerer zum Fall Lewandowski: "Rechtslage glasklar"

Münchens Robert Lewandowski klatscht nach dem Spiel.
Foto: Swen Pförtner, dpa (Archivbild)

Im Streit um einen Abschied von Robert Lewandowski trotz laufenden Vertrages vom FC Bayern München sieht ein Sportrechtler den deutschen Rekordmeister im Recht. Seine Kritik an dem polnischen Weltfußballer ist deutlich.

Der renommierte Sportrechtler Thomas Summerer (62) hat im Transferwirbel um Weltfußballer Robert Lewandowski Kritik am Vorgehen der Spielerseite geübt. "Der Verein kann auf Vertragserfüllung bestehen. So ist das 'Basta'-Machtwort von Oliver Kahn zu verstehen. Loyalität und Vertragstreue müssen einige Spieler noch lernen. Ein Profivertrag ist keine Einbahnstraße. Spieler können nicht wie Profis kassieren und sich wie Amateure verhalten", sagte Summerer der Deutschen Presse-Agentur.

Lewandowski will trotz laufenden Vertrags bis 2023 zum FC Barcelona wechseln. Eine Freigabe schlossen die Münchner um Vorstandschef Kahn bisher aus. Äußerungen Lewandowskis, dass seine Geschichte mit Bayern vorbei sei oder er sich eine weitere Zusammenarbeit nicht vorstellen könne, seien "ein absolutes No-Go", sagte Summerer. "Diese Äußerung, die auch noch von seinem Berater wiederholt wurde, ist eine klare Grenzüberschreitung und die Androhung eines Vertragsbruchs."

So etwas müsse sich ein Verein nicht gefallen lassen. "Ein Verein kann in einem solchen Fall vom Spieler eine Unterlassungserklärung und ein Bekenntnis zur Vertragstreue fordern, notfalls auch in einem Eilverfahren vor dem Landgericht München", sagte Summerer, Präsident der Deutschen Vereinigung für Sportrecht.

"Die Rechtslage ist glasklar: Laut FC Bayern München hat Lewandowski einen Arbeitsvertrag mit fester Laufzeit bis Mitte 2023. Mangels Ausstiegsklausel hat er diesen zu erfüllen, ohne Wenn und Aber", sagte der Rechtsanwalt. "Verträge mit fester Laufzeit sind einzuhalten, das ist ein eherner Grundsatz im deutschen Recht. Deshalb kann kein Spieler einen Wechsel erzwingen, schon gar nicht durch einen Streik. Erscheint er nicht zum Training oder verstößt er gegen Weisungen seines Trainers, drohen ihm Abmahnung und Gehaltskürzung. Spielt er absichtlich schlecht, schadet er sich selbst und seinem guten Ruf."

Summerer war von 2001 bis 2007 Direktor Recht und Personal bei der Deutsche Fußball Liga und baute als Chefjustiziar dort die Rechtsabteilung auf. Sein Rat im Fall Lewandowski: "Vertragstreue bewahren, vor allem an die Adresse des Spielers. Und cooling down."

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