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Steuern
01.02.2023

Februar: Landtag stimmt über Verbot von Bettensteuern ab

Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern und Iris Spranger (SPD).
Foto: Fabian Sommer, dpa (Archivbild)

Voraussichtlich Mitte Februar soll im Landtag abschließend über ein landesweites Verbot für die Einführung sogenannter Bettensteuern durch Kommunen abgestimmt werden.

"Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes können Kommunen künftig keine Übernachtungssteuer mehr einführen. Damit schieben wir den Plänen der Landeshauptstadt München rechtzeitig den Riegel vor", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch in München.

Sollte die Landeshauptstadt bis zum Inkrafttreten der Änderung die Einführung einer Übernachtungssteuer beantragen, werde das laut Herrmann aus rechtlichen Bedenken abgelehnt. "Eine Übernachtungssteuer erhebt bislang keine Gemeinde in Bayern. Mit der auf den Weg gebrachten Änderung des Kommunalabgabengesetzes sorgen wir dafür, dass das so bleibt", betonte er.

Zuvor hatte der Kommunal- und Innenausschuss des Landtags nach einer Anhörung der kommunalen Spitzenverbände den Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes mehrheitlich befürwortet und "damit die Weichen für das Verbot einer "Übernachtungssteuer" gestellt", wie das Innenministerium weiter mitteilte.

Im Gegensatz zu Experten und Kommunen rechnet Herrmann infolge von kommunalen Bettensteuern mit negativen Folgen für den Tourismus. Dies sei den bayerischen Beherbergungsbetrieben nach den starken Belastungen durch die Corona-Pandemie und der aktuellen Energiekrise nicht zuzumuten. 1979 habe man zudem zur Vereinfachung des kommunalen Abgabensystems sowie zu Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Freistaat bewusst "Bagatellsteuern" abgeschafft.

Auslöser des Streits war die Ankündigung der Landeshauptstadt München, als erste bayerische Kommune eine fünfprozentige Übernachtungssteuer von den Hotels zu verlangen. Während die Staatsregierung auf Seiten des Hotels- und Gaststättengewerbes dagegen ist, fordern der Städtetag und die Stadt München die kommunale Hoheit, eigenständig über entsprechende Abgaben entscheiden zu dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Übernachtungssteuern im März für verfassungsgemäß erklärt.

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