Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Terrorismus: 50 Jahre nach Olympia-Attentat Ringen um Entschädigung

Terrorismus
25.07.2022

50 Jahre nach Olympia-Attentat Ringen um Entschädigung

Vor 50 Jahren gab es ein Attentat auf die Olympischen Sommerspiele in München. Elf israelische Sportler und ein deutscher Polizist starben. Der Schock sitzt bei Überlebenden und Angehörigen bis heute tief. Wie kann man dieses Trauma entschädigen? Eine aktuelle, brisante Frage.

Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz hat das Verhalten der Bundesrepublik gegenüber den Familien der Opfer des Olympia-Attentats von 1972 kritisiert. "Der staatliche Umgang mit dem schrecklichen Attentat, den Opfern und Hinterbliebenen nach dem Anschlag war unsensibel und völlig unzureichend und ist es bis zum heutigen Tag", sagte der stellvertretende Fraktionschef der Grünen im Bundestag am Montag der Mediengruppe Bayern. Die Bundesregierung arbeite intensiv daran, dass weitere Entschädigungen an die Familien gezahlt werden könnten. "Weiterhin müssen die gesamten Hintergründe des Anschlags lückenlos aufgeklärt werden. Eine Entschuldigung ist überfällig."

Bislang stehe man mit den Angehörigen noch nicht in Kontakt, man werde diesen aber in den kommenden Tagen aufnehmen, sagte von Notz weiter. Er verwies auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP, wonach Lücken im Opferentschädigungsrecht und bei der Opferhilfe geschlossen werden sollten. Zudem wolle man den Umgang mit Opfern und Hinterbliebenen solcher Anschläge "insgesamt empathischer und würdiger" gestalten.

Bayerns Antisemitismusbeauftragter Ludwig Spaenle (CSU) warf der Bundesrepublik am Montag Staatsversagen vor. Deutschland müsse seine historische Verantwortung annehmen und die Angehörigen der ermordeten Terror-Opfer sowie die Überlebenden angemessen entschädigen. "Alles andere ist wegschieben und beschweigen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in München. So wie bislang könne man die Opfer und deren Familien nicht behandeln. "Das ist ein Weg, der ist beschämend für die Bundesrepublik Deutschland."

Zuvor hatte die Sprecherin der Opferfamilien, Ankie Spitzer, ihre Teilnahme an einer Gedenkveranstaltung am Dienstagabend in München abgesagt. Spaenle kündigte daraufhin den gesamten Termin ab. Spitzer habe diesen Schritt mit der immer noch ungeklärten Frage einer angemessenen Entschädigung von Überlebenden und Angehörigen der Opfer begründet, sagte Spaenle, der zu dem Gedenken eingeladen hatte.

Bei dem Anschlag am 5. September 1972 durch ein palästinensisches Terrorkommando starben elf israelische Sportler und Trainer sowie ein deutscher Polizist. Um die Entschädigung wird seitdem gerungen. Das bereits geflossene Geld ist nach Meinung der Opferfamilien aber nicht angemessen. So hatten sie etwa 2002 drei Millionen Euro erhalten, als humanitäre Geste, wie Bundesregierung, Freistaat Bayern und Stadt München damals erklärten. Eine Klage auf Schadenersatz in Höhe von rund 40 Millionen Mark (rund 20,45 Millionen Euro) unter Verweis auf massive Fehler beim Polizeieinsatz war aber wegen Verjährung abgewiesen worden.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.