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Landtagswahl 2023
21.09.2023

Start der U18-Wahl in Bayern: Alle Infos auf einen Blick

Vom 21. bis zum 29. September 2023 läuft die U18-Wahl in Bayern.
Foto: Marc Hetich (Symbolbild)

Bis zur Landtagswahl in Bayern sind es noch rund zwei Wochen. Kinder und Jugendliche haben aber schon ab heute die Möglichkeit, abzustimmen – bei der U18-Wahl.

Um an der Landtagswahl in Bayern teilnehmen zu dürfen, muss man über 18 Jahre alt sein. Um aber ein Stimmungsbild über das Wahlverhalten von Jugendlichen zu erhalten und sie an politische Wahlen heranzuführen, gibt es U18-Wahlen. Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren dürfen dabei abstimmen, als stünden sie an einer echten Wahlurne. So auch bei der Landtagswahl 2023 in Bayern

Hier gibt es die wichtigsten Fragen und Antworten zur U18-Wahl vor den bayerischen Landtagswahlen 2023. 

Wann findet die U18-Wahl in Bayern 2023 statt?

Heute, am 21. September 2023, startet die U18-Wahl für die bayerischen Landtagswahlen 2023. Der Wahlzeitraum läuft bis Freitag, 29. September. 

Video: dpa

Wo gibt es die Wahlunterlagen für die U18-Wahl?

Für die U18-Wahl gibt spezielle Wahllokale. Wo das nächstgelegene Wahllokal liegt und wann es offen hat, lässt sich auf dieser Karte online herausfinden: www.wahlen.u18.org/wahllokale

Es gibt auch die Möglichkeit, per Briefwahl teilzunehmen. Wer sich dafür entscheidet, muss sich an die Landeskoordinierungstelle des Bayerischen Jugendrings wenden. Dort erhält man auf dem Postweg einen Stimmzettel, den man wiederum per Post zurückschicken kann oder in den Briefkasten eines Wahllokals einwirft. 

Wo gibt es das Ergebnis der bayerischen U18-Wahl?

Gegen Ende des Wahlzeitraums wird das vorläufige Endergebnis bekannt gegeben. Es lässt sich am 29. September gegen 22 Uhr unter diesem Link einsehen: www.wahlen.u18.org/wahlergebnisse. Zwar lassen sich nicht die Wahlergebnisse der einzelnen Wahllokale einsehen, für die einzelnen Wahlkreise jedoch schon. 

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Wer darf an der Wahl teilnehmen?

Jede und jeder, der unter 18 Jahre alt ist, darf mitmachen. Nach unten gibt es keine Altersbeschränkung. Gewählt werden darf jedoch nur von Kindern und Jugendlichen selbst, nicht deren Aufsichtspersonen. 

Übrigens: Wer noch nicht weiß, für welche Partei er bei der Landtagswahl 2023 seine Stimme abgeben will, kann den Wahl-O-Mat dafür nutzen.