Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Urteil gegen den mutmaßlichen Mörder im Fall der getöteten Hanna W. aus Aschau im Chiemgau auf. Der Senat des Gerichts gab damit der Verteidigung des ursprünglich verurteilten, zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten recht, die einen Verfahrensfehler im Prozess des Landgerichts Traunstein reklamiert hatte. Das teilte der BGH am späten Mittwochnachmittag mit.
Urteil in Aschauer Mordfall Hanna W. aufgehoben
Wie in der Mitteilung des BGH (externer Link) erklärt wird, durfte die Vorsitzende der Jugendkammer in dem damaligen Prozess nicht mehr mitwirken. Sie hatte sich Anfang Januar 2024 im E-Mail-Verkehr mit dem Staatsanwalt „über die rechtliche und tatsächliche Würdigung der in der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse ausgetauscht, die Verteidigung hierüber aber in Unkenntnis gelassen“. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, habe die Richterin geschrieben, dass sie davon ausgehe, dass der Tatverdächtige wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord verurteilt werde. Hierüber war die Verteidigung des Angeklagten nicht informiert. Die Anwältin Regina Rick habe die Mail Wochen später zufällig in einem Nebenordner der Akte entdeckt.
Die Verteidigung lehnte die Richterin deshalb als befangen ab. Die Jugendkammer des Landgerichts erteilte diesem Antrag eine Absage und der Prozess wurde unter Leitung derselben Richterin zu Ende geführt. Der Angeklagte Sebastian T., zum Zeitpunkt der Verurteilung 22 Jahre alt, legte Revision beim obersten Gericht ein. Das Urteil „hielt der Nachprüfung durch den Senat nicht stand. Mit dem heimlichen Vorgehen konnte beim Angeklagten der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende sich nicht mehr unparteilich ihm gegenüber verhielt“, begründet nun der BGH.
BGH hebt Urteil des Landgerichts Traunstein auf: Fall wird neu verhandelt
Was passiert jetzt? Der Senat des BGH hat den Fall an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Der Fall wird neu verhandelt. Wann genau das sein wird, ist noch nicht bekannt.
Sebastian T. war vom Landgericht Traunstein im März 2024 wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Das Landgericht hatte damals festgestellt, dass der zum Tatzeitpunkt 20-jährige Angeklagte in Aschau (Chiemgau) am 3. Oktober 2022 gegen 2.30 Uhr nachts die Medizinstudentin Hanna W. getötet habe. Beim Joggen habe er die flüchtig Bekannte zufällig getroffen, die gerade auf dem Nachhauseweg von einem Diskobesuch gewesen sei.
Sebastian T. war wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden
Er habe die 23-Jährige hinterrücks zu Boden gestoßen, sich auf ihren Rücken gekniet und mit einem stumpfen Gegenstand mindestens siebenmal gegen ihre Schläfe geschlagen, mit dem Ziel, die Studentin sexuell zu missbrauchen. Er habe der Studentin Jacke und Hose ausgezogen, dann aber Angst bekommen, dass sie ihn erkannt haben und ihn später identifizieren könnte. Deshalb habe er die bewusstlose Hanna W. in einen Bach geschleppt, um seine Tat zu verdecken. Die Jährige ertrank im neun Grad kalten Wasser offenbar innerhalb weniger Minuten.
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