Gut 1100 Seiten dick ist das Dokument, das wohl eigentlich geheim sein soll und doch inzwischen im Netz kursiert. Schon länger galten Bestandteile der AfD als extremistisch, Anfang des Monats hatte der Verfassungsschutz nun mitgeteilt, dass seiner Ansicht nach auch die Gesamtpartei als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen ist. Nur: Die Beweisführung dafür blieb unter Verschluss, das Gutachten veröffentlichte der Verfassungsschutz nicht. „Um Quellen zu schützen“, sagte die damalige Innenministerin Nancy Faeser zur Begründung. Doch nun haben rechte Medien ein Dokument publiziert, das genau dieses Gutachten sein dürfte – und darin finden sich auch einige Verweise nach Schwaben. Auch zu Politikern, die bislang selbst von der Behörde gar nicht als zweifellos extremistisch eingestuft wurden.
Lesetipp
Also wenn man heutzutage schon rechtsradikal ist, wenn man sich gegen Minarette und Muezzinrufe ausspricht, dann bin ich wohl auch rechtsradikal...............Das Ganze ist so lächerlich !!
"…dann bin ich wohl auch rechtsradikal..............." Das zeigen Sie doch in all Ihren Kommentaren hier immer aufs Neue…
Das glaubt der liebe Herr Strobel, ja.
Ich verstehe dieses ganze Prozedere nicht, Ein Abgeordneter hat einen Eid auf das Grundgesetz zu leisten. Verstößt er dagegen, muss er verwarnt und im Wiederholungsfall vom Bundes- oder Landtag ausgeschlossen werden. Gleichzeitig sollte die Parteiführung angewiesen werden, ihre Mitglieder ebenfalls zu verwarnen und im Wiederholungsfall von der Partei ausschließen. Kommt sie dem wiederholt nicht nach, muss ein Parteiverbot ausgesprochen werden, da solche Parteien mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind.
Nein. Abgeordnete müssen keinen Eid ablegen. Und selbst der Eid den Minister ablegen, mit oder ohne religiöser Formel, ist nur deklaratorisch, heißt: Zuwiderhandlungen sind nicht justiziabel und liegen somit außerhalb der rechtlichern Sphäre.
>> Denn weder ist bislang geklärt, ob die Veröffentlichung rechtlich überhaupt erlaubt war, noch ob dadurch nachrichtendienstliche Quellen gefährdet wurden. << - Warum nur Spekulation und kein Wort zur fehlenden Sperrerklärung? - www.lto.de/recht/hintergruende/h/veroeffentlichung-afd-gutachten-war-das-erlaubt-rechtscheck - "Doch offensichtlich wollte der Verfassungsschutz oder jedenfalls ein Beamter im Bundesinnenministerium das Papier ohnehin nicht geheim halten. Anders ist es schwerlich zu erklären, dass es wenig später mehreren Medien vorlag."
Augsburg und Augsburg-Land kommen gemeinsam 5mal im Bericht vor. Wir müssen in unserer Stadt aufpassen, dass wir Friedensstadt bleiben und nicht zur faschistischen Stadt werden.
Afd verbieten und dann können die Betonblöcke vor der Synagoge wieder weg - echt jetzt?
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