Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Verwaltungsgerichtshof: Höhere Corona-Hilfen: Adler Modemärkte scheitern mit Klage

Verwaltungsgerichtshof
01.06.2023

Höhere Corona-Hilfen: Adler Modemärkte scheitern mit Klage

Fahnen wehen an einer Filiale des Textilhändlers Adler.
Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild, dpa

Die Modekette Adler ist mit einer Klage auf höhere Corona-Hilfen gescheitert.

Der Verwaltungsgerichtshof in München hat einen Antrag des Unternehmens auf Berufung als unbegründet abgelehnt, wie ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag mitteilte. Damit werde das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg aus der vorigen Instanz rechtskräftig, und es könnten keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung mehr eingelegt werden.

Adler mit Sitz im unterfränkischen Haibach hatte im Herbst 2021 bei der in Bayern für die Überbrückungshilfe III zuständigen IHK München und Oberbayern einen Antrag auf rund 43,7 Millionen Euro Unterstützung gestellt. Die IHK bewilligte laut Bescheid vom 17. Dezember 2021 allerdings nur rund 14,7 Millionen Euro - aus Sicht von Adler zu wenig. Adler hatte im Januar 2021 - nach eigenen Angaben pandemiebedingt - Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet und war später vom Berliner Mischkonzern Zeitfracht übernommen worden.

Adler betonte in seiner Klage, man sei nur aufgrund der mit den Schließungsanordnungen in der Corona-Krise einhergehenden großen Umsatzeinbußen in eine wirtschaftliche Schieflage gekommen. Die Übernahme durch Zeitfracht habe dies beendet. Adler war nach eigener Ansicht über den gesamten Förderzeitraum förderfähig.

Dies sah die IHK anders und argumentierte, Adler habe nicht nachgewiesen, dass die Fördervoraussetzungen für den gesamten Zeitraum vorgelegen hätten. Das Verwaltungsgericht Würzburg hatte die Klage von Adler zuvor ebenfalls abgelehnt. Daraufhin hatte die Textilkette Antrag auf Zulassung einer Berufung gestellt.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.