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  3. Volksbegehren für neues Radgesetz unzulässig - Verfassungsgerichtshof hat entschieden

Radentscheid Bayern
09.06.2023

Verfassungsgerichtshof: Volksbegehren für neues Radgesetz unzulässig

Die Initiatorin des Volksbegehrens Bernadette Felsch glaubte an den Erfolg. Doch nach der Staatsregierung hat auch die Justiz das Volksbegehren für den "Radentscheid Bayern" abgelehnt.
Foto: Tobias Hase, dpa

Mehr als 100.000 Bürger unterstützen das Volksbegehren für mehr Radwege. Die Staatsregierung hat es abgelehnt. Nun ist klar: Auch die Justiz hält es für nicht zulässig.

Das geplante Volksbegehren für ein neues Radgesetz ist vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Das Volksbegehren "Radentscheid Bayern" sei rechtlich unzulässig, sagte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler am Mittwoch in München.

Das Gericht begründete seine Entscheidung insbesondere damit, dass einige der geforderten Regelungen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreifen würden.

Verfassungsgericht erklärt "Radentscheid Bayern" für rechtlich unzulässig

Mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger haben die Initiative für mehr Radwege mit ihrer Unterschrift unterstützt – mehr als viermal so viele wie nötig. Die Initiatoren forderten vom Freistaat ein neues Radgesetz und eine Änderung weiterer Vorschriften etwa des Straßen- und Wegegesetzes. Ziel: der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen. Ihr Gesetzentwurf ist nach der Justizentscheidung nun aber gescheitert.

Schon das bayerische Innenministerium hatte rechtliche Bedenken geltend gemacht und das Volksbegehren dem VGH zur Prüfung vorgelegt. Für die Ablehnung des "Radentscheid Bayern" hatte Bayerns Staatsregierung zwei Gründe genannt: Zum einen greife das Volksbegehren, wenn es denn Gesetz würde, nach Auffassung des Ministeriums in das Haushaltsrecht des Parlaments ein. Wie viel Steuergeld der Staat für welche Zwecke ausgeben darf, entscheidet laut Verfassung ausschließlich der Landtag.

Staatsregierung hat Bedenken gegen Radentscheid – legt aber eigenen Entwurf vor

Zum anderen fehle dem Landesparlament die Gesetzgebungskompetenz für straßenverkehrsrechtliche Regelungen. Über bestimmte Forderungen des Volksbegehrens könne nur der Bund entscheiden.

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Vor gut zwei Wochen hatten CSU und Freie Wähler aber proaktiv einen eigenen Entwurf für ein neues Fahrradgesetz vorgelegt. Bis 2030 sollen demnach in Bayern 1500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz entstehen. Den Initiatoren des Rad-Volksbegehrens geht der Gesetzesentwurf allerdings nicht weit genug. Sie kritisieren zudem, nicht an der Erarbeitung des angestrebten Radgesetzes beteiligt worden zu sein. (jub/dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

07.06.2023

Ausbau der Radwege ist ja eine sinnvolle Notwendigkeit, sollte aber kein Freibrief für überzogenen Ausbau von Radverbindungen sein. Wenn man Radstreifen mit über 1.5m Breite sieht, die allenfalls zu Verkehrsspitzenzeiten einigermassen ausgelastet sind aber ansonsten insb bei unfreundlichen Wetter eher an Geisterwege erinnern, während sich auf den verengten Fahrbahnen der KFZ Verkehr regelmäßig drängt , sind für mich die Maximalforderungen nicht mehr akzeptabel. Anderes Beispiel Rennradfahrer nutzen neu ausgebaute Fahrradwege nicht , sondern benutzen die Fahrbahnen für den KFZ Verkehr um wettbewerbsgerecht trainieren zu können- möglichst noch nebeneinander fahrend.

07.06.2023

Es werden 100.000 Stimmen gesammelt und dann ist alles für den Müll.
Eine bayerische Regierung lässt sich vom Gericht bestätigen, dass das Anliegen juristisch fehlerhaft ist. Es hätte auch den Mittelweg gegeben die Bürger dort mit einzubeziehen, wo es rechtlich zulässig ist, aber im Rahmen der "repräsentativen Demokratie" alles alleine zu entscheiden, ist für die Politiker selbstverständlich weitaus bequemer.
Schließlich soll das Wahlversprechen der 1500km Radwege als alleinige Glanzleistung der Staatsregierung verkauft werden. Für mich ist das ein ganz schlechter Stil, ein Land zu regieren.

07.06.2023

Die Entscheidung finde ich enttäuschend aber wohl korrekt. Ein Gesetz eines Bundeslandes kann halt nicht in die Zuständigkeit der Bundesgesetzgebung eingreifen.
Also: bißchen mehr Respekt vor den deutschen Gerichten wäre nicht schlecht. NOCH leben wir in einem Rechtsstaat, auch wenn das viele ändern wollen.

07.06.2023

Ich glaube garnicht, daß viele das ändern wollen. Nur einige glauben, daß ihr subjektiv empfundenes Recht auch das sein muß, das sich in den deutschen Gesetzestexten niederschlägt. Richterliche Entscheidungen sind nur dann richtig, wenn sie dem eigenen aber nicht dem allgemeinen Rechtsempfinden entsprechen.

07.06.2023

Fahrradsteuer einführen, dann ist auch Geld für den Wünschdirwas-Staat da.

07.06.2023

Lustig. Dann müssten wir Autofahrer auch für unser Gesamtkosten aufkommen:
Jährlich: Einnahmen aus KFZ Steuern etwa 9 Milliarden, aus Kraftstoffsreuer etwa 14 Millarde. Gesamtkosten des Verkehrs für die Allgemeinheit etwa 100 Milliarden. Also jährlicher Fehlbetrag durch KFZ etwa 87 Milliarden. Alle Steuerzahler finanzieren also den privaten Verkehr. Oder wollen Sie zukünftig Ihre tatsächlichen Kosten als Autofahrer übernehmen?

07.06.2023

Was wollen Sie damit andeuten?
Dass die Justiz hier nicht unabhängig geurteilt hat?
Für mich ist das Urteil absolut nachvollziehbar.

07.06.2023

Das hat ein absolutes Geschmäckle.