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Wahlen
30.06.2022

In Bayern wird es auch künftig kein Wahlrecht ab 16 Jahren geben

Im Bayerische Landtag wurde entschieden, dass es künftig kein Wahlrecht ab 16 Jahren geben soll.
Foto: Matthias Balk, dpa (Archivbild)

Das Wahlrecht in Bayern bleibt vorerst, wie es ist. Der Landtag in München entschied sich gegen eine Gesetzesänderung. Damit scheiterte das Wahlrecht ab 16 Jahren erneut.

CSU, Freie Wähler und AfD verhinderten am Donnerstag im Landtag mit ihren Gegenstimmen eine Gesetzesänderung, die unter anderem eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre forderte. Die Kritiker hielten dagegen, dass nicht Volljährige wohl nicht die Folgen ihrer politischer Entscheidungen überblicken könnten. Auch an dem in der Verfassung verankerte Mindestalter für die Wahl zum Ministerpräsidenten von 40 Jahren wird vorerst nicht gerüttelt.

"Gute Politik ist keine Frage des Alters", sagte der Grünen-Abgeordnete Johannes Becher. Die willkürlich festgelegte Altersdiskriminierung gehöre endlich abgeschafft. "Natürlich können Menschen unter 40 Jahren eine Regierung führen." Dies zeige sich im Ausland, wo etwa der französische Präsident Emmanuel Macron bereits mit 39 Jahren ins Amt gewählt wurde. Becher warf insbesondere der CSU vor, mit der Altersgrenze nur die Wahl von Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze (37) verhindern zu wollen.

In der Vergangenheit scheiterten bereits mehrere Anträge für ein Wahlrecht ab 16 Jahren

Auch die SPD und die FDP wiesen das Argument, nicht Volljährigen fehle die geistige Reife, vehement zurück. Man könne sehr wohl den Jugendlichen diese Verantwortung zutrauen, sagte Arif Tasdelen (SPD). Er warf der CSU vor, den Antrag jetzt nur abzulehnen, weil sie "bald" selbst eine Absenkung vorschlagen wollen.

Die Forderung nach einem Wahlrecht ab 16 Jahren ist nicht neu. In der Vergangenheit scheiterten bereits mehrfach entsprechende Anträge an fehlender Zustimmung durch die konservativen Fraktionen.

FDP-Fraktionschef Martin Hagen monierte zudem, dass die Mehrheit des Landtags die im Grünen-Antrag auch geforderte uneingeschränkte Religionsmündigkeit ab 14 Jahren ablehne. Es könne doch nicht sein, dass diese zwar aus einer Religionsgemeinschaft austreten dürften, aber nicht ohne ihre Eltern entscheiden könnten, ob sie in der Schule lieber den Ethikunterricht als in den Religionsunterricht besuchten. (dpa)

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