Die Zelte auf dem Oktoberfest werden mit einem bestimmten Vergabesystem zugeteilt. Doch genau dieses stellt der Gastronom Alexander Egger infrage. Seine Bewerbung für die „Schützenlisl“ auf der Oidn Wiesn wurde zuvor abgelehnt. Am Dienstag, 12. Mai, stellte der Wirt einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht, wie zunächst die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtete. Nun ist klar: Vorerst wird sich bei der Vergabe der Zelte nichts ändern.
Egger bewirtete bisher ein kleineres Wiesn-Zelt, die Münchner Stubn. Nun wollte er ein größeres Zelt betreiben, bewarb sich neben der „Schützenlisl“ auch für die traditionsreiche Bräurosl und das Paulaner-Zelt. Dabei ging er allerdings leer aus. Jetzt fordert er, das gesamte Vergabesystem auf den Prüfstand zu bringen. Sein Ziel: Zumindest bei zwei Zelten, dem Anzapfzelt Schottenhamel und dem Paulaner Festzelt, soll sich die Stadt nach europäischem Vergaberecht richten. Damit würden diese Plätze EU-weit ausgeschrieben. Bei den Brauereizelten Bräurosl und Paulaner haben die Brauereien derzeit das Vorschlagsrecht für den Wirt. Die Vergabekammer Südbayern wies den Antrag des Gastronomen auf Nachprüfung der Vergabe von zwei großen Bierzelten ab, wie die Regierung von Oberbayern am Donnerstag, 21. Mai, mitteilte.
Egger fordert EU-weite Vergabe der Wiesn-Zelte
Zu prüfen war, ob es sich bei der Zuteilung der Festzelte auf dem Oktoberfest durch die Landeshauptstadt München um eine sogenannte Dienstleistungskonzession handelt und sich die Stadt daher anders als bisher bei der Zuteilung der Zelte nach den Regelungen des europäischen Vergaberechts richten muss.
Nach Auffassung der Vergabekammer liegen im Fall der Zuteilung der beiden Zelte die Voraussetzungen für die Anwendung des europäischen Vergaberechts aber nicht vor. Binnen zwei Wochen ist aber noch Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht möglich, wie die Regierung von Oberbayern erläuterte. Vor Ablauf dieser Beschwerdefrist darf die Landeshauptstadt nach den gesetzlichen Vorgaben die Zulassungsverträge hinsichtlich der beiden Zelte weiterhin nicht abschließen.
Einige Wirte-Kollegen stellten sich dem zuvor entgegen. Der zweite Wirtesprecher Christian Schottenhamel sagte dazu: „Die Vergabepraxis hat sich seit Jahrzehnten bewährt und ist ein Garant dafür, dass die Wiesn nach wie vor ein Ort ist, an dem unser bayerisches Brauchtum gepflegt und unsere Traditionen hochgehalten werden.“ Sein Zelt ist seit 1867 in Familienhand. Traditionell wird darin das Oktoberfest offiziell vom Oberbürgermeister eröffnet.
Die Diskussion um die EU-weite Vergabe stieß auf Kritik. Es formte sich eine Bürgerinitiative „Rettet die Wiesn“, in der die Unterstützenden fordern, dass das Vergabeverfahren nicht verändert wird und das Brauchtum „geschützt“ wird. Eine EU-weite Ausschreibung sehen die Unterzeichner als Gefahr für die Kultur des bayerischen Bierfestes.
Vergabekammer Südbayern prüft Wiesn-Zelt-Zuteilung
Wirt Egger konterte daraufhin: „Die Wiesn muss nicht gerettet werden. Aber mehr Chancengleichheit, um an ihrer Tradition partizipieren zu können, würde ihr guttun.“ Ihm liege nichts ferner, als diesem einzigartigen Kulturgut zu schaden. „Wettbewerb schafft ein günstiges Oktoberfest für alle Besucher, ohne jede Einbuße an Tradition“, so Egger. Er wolle „ein großes Wiesnzelt mit Qualität und Güte“. Sein „Münchner Stubn-Festzelt“ sei stets im Sinne des bayerischen Volksfestcharakters geführt worden.
Und er hat einen Widerspruch ausgemacht: „Das Oktoberfest wird international als Symbol bayerischer Lebensfreude, Gastfreundschaft und Tradition wahrgenommen. Gleichzeitig ist ausgerechnet die Vergabe der großen Festzelte für Außenstehende nur begrenzt transparent und demokratisch nachvollziehbar.“
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