„Wenn Bayern das blockiert, finden wir eben einen Weg, wie wir das trotzdem machen können.“ Sascha Jahnke klingt etwas trotzig, als er das sagt, aber auch überzeugt: In wenigen Monaten will der 31-Jährige mit seinem „Club Ganja Point“ in Augsburg Cannabis an die Mitglieder des Anbauvereins ausgeben. Legal, im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes. Aber vorbei an den bayerischen Behörden, bei denen Anträge auf solche Klubs monatelang liegen bleiben und die noch keine einzige Genehmigung erteilt haben.
Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis legal – unter gewissen Voraussetzungen
Ein Blick zurück auf den ersten April vor einem Jahr: Ein Wendepunkt in der deutschen Drogenpolitik. Seit diesem Tag ist es legal, einen Joint zu rauchen. Um an Cannabis zu kommen, sieht das Gesetz zwei Wege vor:
- Eigenanbau: Es ist erlaubt, bis zu drei Pflanzen pro Person zu Hause zu züchten. Eine Weitergabe des Ertrags, auch als Geschenk unter Freunden, ist nicht legal.
- Cannabis Social Klubs: Nicht kommerzielle Anbauvereine können gemeinschaftlich Gras anpflanzen. Die Klubs dürfen ihren Mitgliedern bis zu 50 Gramm Gras im Monat ausgeben. Theoretisch erlaubt sind sie seit Juli 2024 – doch es braucht eine Genehmigung des Bundeslandes.
Wie viele Klubs in den einzelnen Bundesländern bisher zugelassen wurden, unterscheidet sich stark, wie Recherchen unserer Redaktion zeigen: In Nordrhein-Westfalen sind es inzwischen 60, dann folgt Niedersachsen mit 35. Bundesweit wurden bis Ende März 2025 etwa 190 Klubs zugelassen – gar keine Anbauvereinigungen gibt es nur noch im Saarland und in Bayern.
Beim zuständigen Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sind bis Ende März 37 Anträge eingegangen. Acht wurden wieder zurückgezogen, ein Antrag wurde abgelehnt – bei 28 steht eine Entscheidung aus. Kritiker sehen in Bayerns Vorgehen eine Hinhaltetaktik. Die CSU will die Cannabislegalisierung auf Bundesebene zudem kippen, darüber wird auch in den aktuellen Koalitionsverhandlungen diskutiert. Und verschiedene Vertreter von Bayerns Staatsregierung, allen voran Ministerpräsident Markus Söder, wettern regelmäßig gegen die Legalisierung. Söder kündigte an, in Bayern würden die Regeln so streng wie möglich umgesetzt.
Das LGL reagiert auf Fragen zur langen Bearbeitungsdauer mit dem Hinweis, dass in vielen Fällen wichtige Unterlagen der Antragstellenden fehlen würden. Zudem sei das Konsumcannabisgesetz „ein völlig neues Rechtsgebiet ohne bislang etablierte Verwaltungspraxis“. Das Gesetz sehe umfangreiche und zeitaufwendige Prüfungen der Anträge vor, die Mitarbeiter der bayerischen Behörde würden „diese Aufgabe sehr verantwortungsvoll wahrnehmen“.
„Das macht aus unserer Sicht keinen Sinn, weil deren Umgang mit den Anträgen für uns nach Willkür aussieht.“
Sascha Jahnke, über Anträge auf Cannabis Social Clubs in Bayern
Der Augsburger „Club Ganja Point“ will das Cannabis in einem anderen Bundesland anbauen
„Sehr verantwortungsvoll“ nennt es das LGL, von einer „Verzögerungstaktik“ spricht Sascha Jahnke. Der Augsburger sieht kaum eine Chance, eine Genehmigung in Bayern zu erhalten – und hat dort für den „Club Ganja Point“ daher auch keinen Antrag gestellt. „Das macht aus unserer Sicht keinen Sinn, weil deren Umgang mit den Anträgen für uns nach Willkür aussieht“, sagt Jahnke. Tatsächlich legt der Freistaat Klub-Gründern immer wieder Steine in den Weg. Ein Beispiel: Vereine müssen laut Gesetz Suchtpräventionsbeauftragte ernennen und schulen lassen. Bayern bietet derartige Seminare erst seit September an, auf 30 Teilnehmende im Monat begrenzt. Und ohne das Schulungszertifikat prüft das LGL einen Antrag für einen Social Klub gar nicht erst, weil er unvollständig sei. Andere Bundesländer erlauben, Zertifikate nachzureichen.
Jahnkes Klub hat seinen Antrag deshalb nicht in Bayern, sondern in einem anderen Bundesland gestellt, das die Anträge deutlich liberaler handhabt. Dort soll dann auch die Plantage liegen. Dafür hat der Verein bereits eine Anbaufläche angemietet, auch ein Bauantrag wurde bereits genehmigt. Wenn das OK der Behörde kommt, soll in wenigen Wochen die Aufzucht der ersten Pflanzen beginnen. Der Clou: Der Anbau ist dann zwar nur dort möglich, doch die Abgabe an Vereinsmitglieder, die soll in Augsburg erfolgen. Dafür hat der Verein ein Transportkonzept entwickelt und ist sicher, alle Auflagen zu erfüllen. In Augsburg läuft seit einigen Monaten die Suche nach einer geeigneten Ausgabestelle. „Das ist etwas schwierig, weil viele Menschen nicht an einen Cannabis Klub vermieten möchten“, sagt Jahnke. Inzwischen gebe es aber auch hier Bewegung.
Gemeinsam anbauen, aber remote: Das plant der Augsburger Cannabis Club
Nun sollen, so will es das Gesetz, die Mitglieder einer Anbaugemeinschaft ihr Gras auch wirklich gemeinsam anbauen. Genau darauf berief sich das LGL bei der bisher einzigen Entscheidung über einen Antrag in Bayern: Der CSC-Minga erhielt eine Ablehnung, weil die Satzung vorsah, dass statt einer direkten Beteiligung am Anbau beispielsweise auch Hilfe bei den Social-Media-Aktivitäten des Klubs oder in der Verwaltung ausreichen sollten. Laut Eigenangaben des Vereins wurde der Passus aufgenommen, um auch drei Menschen, die im Rollstuhl sitzen, die Mitgliedschaft zu ermöglichen, obwohl die Räume für den Anbau nicht barrierefrei waren. Das LGL verwies auf das Gesetz, das vorschreibt, dass alle Mitglieder beim „gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis aktiv mitzuwirken“ hätten. Was das genau bedeutet, legen die Bundesländer wiederum unterschiedlich streng aus.
Der „Club Ganja Point“ will eine „aktive Mitarbeit“ trotz der Entfernung zwischen den Mitgliedern in Augsburg und der Plantage außerhalb Bayerns sicherstellen. „Wir haben schon etwa 150 Mitglieder“, sagt Jahnke. So viele Menschen, die in der Plantage ein- und ausgehen, das sei schon aus Hygienegründen nicht sinnvoll. Auch das spreche für seine Lösung: „Wir bieten die Möglichkeit, remote mitzuhelfen.“ Über Kameras können die Mitglieder ihre Pflanzen beobachten und alle Entscheidungen darüber treffen, welche Sorten angebaut werden, wie die Pflanzen gedüngt, beschnitten und geerntet werden.
Der CSU ist es lieber, wenn die Konsumenten ihr Cannabis in dunklen Hinterhöfen von zwielichtigen Dealern kaufen und dann nicht mal wissen, was an synthetischen Drogen da so noch alles reingemischt wurde. Super..................................
Mir wäre es lieber, wenn die süchtigen wie in den Niederlanden in den Coffeeshops aufgeräumt wären und dort eine maximale Tagesmenge sauberen Stoff bekommen. Das ist weitaus besser, als mit dem Joint auf der Straße zu stolzieren und den minderjährigen ein schlechtes Vorbild zu sein. Es ist auch mehr als fragwürdig, Hobbygärtnern den Anbau von Drogen zu erlauben. Unabhängig vom geltenden rechtlichen Murks könnte jeder Kiffer freiwillig Verantwortung für den Jugendschutz tragen und sein Hobby nur in privaten geschlossenen Räumen ausüben.
Glauben Sie mir die allermeisten tun das und die die es nicht tun ärgern mich maßlos. Im Übrigen ist Suchtverhalten zuallererst ein psychisches Problem sonst gäbe es keine Spielsucht. Bei Stoffzuführung kommt es bei manchen zu körperlichen Abhängigkeiten noch oben drauf wie Opiaten und Alkohol ect. bei Cannabis gibt es das so nicht, das sollte man immer im Hinterkopf behalten.
Man sollte auch im Hinterkopf behalten, dass der Cannabis- Konsum um so schädlicher ist, je früher damit begonnen wird und durchaus Hinschäden möglich sind. Wer eine Karriere anstrebt und studieren will, für den ist Cannabis wahrscheinlich nicht die geeignete Freizeitdroge.
Wie viele einen Joint rauchend und Jugendlichen ein schlechtes Vorbild gebend haben Sie denn schon auf Augsburgs Straßen stolzierend gesehen, Herr Rainer? Ziemlich genau Null oder etwa nicht? Im Gegensatz zu den Jugendlichen mit der Bierflasche in der Hand, denen begegnet man tag täglich…
@Rainer: Da hab ich aber schon deutlich (!!) mehr dumm und dämlich komatös Besoffene in ihrer eigenen Pisse und Kotze um irgendwelche Bierfeste und sonstige Saufgelage liegen sehen...absolut keine Vorbilder für Minderjährige - wo bleibt da der Jugendschutz, den Sie in anderen Fällen gerne einfordern?
Viel Glück und Kreativität im Kampf gegen die bayerischen Behörden, die hier lediglich als Umsetzungs- und Erfüllungsgehilfen für Söders politisches Irrlichtern fungieren, nicht als Ermöglicher für den Bürger und die Bürgerin (ja, Herr Söder, mich tangiert weder ihr Kruzifix-Erlass noch ihr Genderverbot!)
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