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  3. Abgeordnetenhaus: Stellungnahmen zu Hochschulgesetz bis September möglich

Abgeordnetenhaus
11.05.2022

Stellungnahmen zu Hochschulgesetz bis September möglich

Im Streit um das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) sind nun das Abgeordnetenhaus und der Senat gefordert.

Der Verfassungsgerichtshof hat diesen bis zum 1. September eine Frist für Stellungnahmen gegeben, wie eine Sprecherin auf Anfrage am Mittwoch mitteilte. Die Fraktionen von CDU und FDP gehen mit einer sogenannten Normenkontrollklage gegen das Hochschulgesetz vor. Umstritten ist vor allem Paragraf 110, wonach mit promovierten Nachwuchswissenschaftlern frühzeitig eine mögliche unbefristete Anschlussbeschäftigung vereinbart werden müsste. Aus Sicht der Kläger hatte das Land nicht die gesetzgeberische Kompetenz, solche Regelungen zu beschließen.

Prozessbevollmächtigter von CDU und FDP ist Matthias Ruffert, Jura-Professor an der Humboldt-Universität (HU). Die Hochschule hatte Ende Dezember gegen den strittigen Paragrafen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht und sich auf ein von Ruffert veröffentlichtes Gutachten berufen. Zuvor hatte HU-Präsidentin Sabine Kunst ihren Rücktritt zum Ende des vergangenen Jahres mit den neuen Regelungen des Hochschulgesetzes begründet.

Der Berliner Senat hat zwischenzeitlich angekündigt, die Regelung noch einmal ändern zu wollen. Die Überarbeitung des im vergangenen September in Kraft getretenem Gesetzes soll nach Angaben der Wissenschaftsverwaltung die Vorgaben dazu konkretisieren und deren Umsetzung durch Übergangsfristen erleichtern.

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