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Abgeordnetenhaus
06.09.2023

Wirbel um Lesung des Berliner Haushalts im Abgeordnetenhaus

Bettina Jarasch (Bündnis 90/Die Grünen), Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus.
Foto: Jörg Carstensen, dpa (Archivbild)

Der Doppelhaushalt für die Jahre 2024 und 2025 gehört zu den wichtigsten Vorhaben von Schwarz-Rot in diesem Jahr. Nun taucht die Frage auf: Ist die erste Befassung im Parlament verfassungsrechtlich in Ordnung?

Die am Donnerstag geplante erste Lesung des Doppelhaushalts 2024/2025 im Berliner Abgeordnetenhaus hat im Vorfeld einigen Wirbel verursacht. Die Grünen bezeichneten am Mittwoch den Termin der Beratung als "verfassungsrechtlich fragwürdig", weil die sogenannte mittelfristige Finanzplanung des Senats mit Angaben über Haushaltssituation und Investitionspläne von 2023 bis 2027 noch nicht vorliege. Das sei aber in der Verfassung so vorgesehen. "Ohne Wissen über die mittelfristige Finanzplanung können wir den Haushalt nicht in der gebotenen Gründlichkeit besprechen", erklärten die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Bettina Jarasch und Werner Graf.

Ihr CDU-Kollege Dirk Stettner wies die Kritik zurück. "Selbstverständlich beraten wir den Haushalt mit all seinen erforderlichen Unterlagen seriös und ordnungsgemäß", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Die Vorwürfe der Grünen sind substanzlos und ein leicht durchschaubares Manöver, von fehlenden eigenen Inhalten und Vorschlägen abzulenken." Theaterdonner ersetze nicht die inhaltliche Debatte, so Stettner.

"Wir werden morgen wie geplant die erste Lesung beginnen", sagte der CDU-Politiker weiter. "Wir haben keine Zeit zu verlieren bei der Lösung der großen Herausforderungen Berlins. Die Opposition sollte sich bei den anstehenden intensiven Beratungen konstruktiv statt nur propagandistisch beteiligen."

Bereits am Dienstag hatten Jarasch und Graf ihre Sorgen in einem Brief an Parlamentspräsidentin Cornelia Seibeld dargelegt. Sie verwiesen auf Artikel 86, Absatz 3 der Berliner Verfassung. Dort heißt es: "Der Haushaltswirtschaft ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Der Finanzplan ist dem Abgeordnetenhaus spätestens im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das nächste Haushaltsjahr vorzulegen." Die Grünen regten eine Prüfung des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes an zur Frage, ob eine erste Haushaltslesung vor der mittelfristigen Finanzplanung verfassungsgemäß ist.

Die erste Lesung des Haushalts im Abgeordnetenhaus war eigentlich am 21. September geplant, wurde aber auf diesen Donnerstag vorverlegt. Der Senat wiederum wollte seine mittelfristige Finanzplanung am vergangenen Dienstag vorlegen, also pünktlich vor der Sitzung des Abgeordnetenhauses. Das klappte aber nach Auskunft von Finanzsenator Stefan Evers (CDU) nicht. Geplant sei nun, das Zahlenwerk zur nächsten Plenarsitzung des Parlaments, die am 21. September stattfindet, vorzulegen.

Der Entwurf des Senats für den Landeshaushalt, der nun im Parlament weiterberaten wird, umfasst sogenannte bereinigte Ausgaben von 38,63 Milliarden Euro im Jahr 2024 und von 39,87 Milliarden Euro im Jahr 2025. Zum Vergleich: Das Haushaltsvolumen für das laufende Jahr 2023 beträgt 37,75 Milliarden Euro. Ziel der schwarz-roten Koalition ist es, das Zahlenwerk bis Dezember im Abgeordnetenhaus zu beschließen.

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