Diese Verfahrensweise hatte sich überwiegend als "nicht zielführend" erwiesen, wie eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte auf Anfrage mitteilte. Zuvor berichtete die "Welt am Sonntag".
"Das liegt daran, dass die Beweislage in diesen Fällen oft eben nicht unbedingt klar ist, wie es das Gesetz als Voraussetzung für die Durchführung von beschleunigten Verfahren in § 417 StPO aber vorsieht." Im Verfahren gegen die "Gruppierung Aufstand der letzten Generation" müssten Fragen geklärt werden wie: Wie lang war der durch die Blockade ausgelöste Rückstau? Befanden sich etwa Krankenwagen in dem Stau? Gab es Ausweichmöglichkeiten? - Zu viele Fragen für ein schnelles Verfahren. "In den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass dies im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens meist nicht geklärt werden konnte", so die Sprecherin.
Die Konsequenz: "Dann mussten die Verhandlungen trotz bereits erfolgter Beweisaufnahme ausgesetzt werden - und die Verfahren mussten dann in diesen Spezialabteilungen von vorne begonnen werden, sozusagen im Regelverfahren." Das habe sich als unpraktisch erwiesen, weil die oft doppelte Arbeit zu einer zu großen Belastung dieser Abteilungen geführt habe. "Dass die Abteilungen für beschleunigte Verfahren aufgelöst wurden, ist letztlich also nur eine Umstrukturierung, um effektiver zu arbeiten."
Die Sprecherin erklärte, dass Verfahren gegen Klimaaktivisten der Letzten Generation ohnehin bearbeitet werden müssten - egal mittels welchen Verfahrens: "Das ist keine Belastung, das ist unsere Aufgabe." Fortan würden Anträge nicht mehr in zwei Spezialabteilungen bearbeitet, sondern würden auf 67 Abteilungen des Amtsgerichts Tiergarten auf mehrere Schultern verteilt.
(dpa)