
Nach Silvester-Krawallen: 19-Jähriger verurteilt

Die Silvester-Krawalle in Berlin haben zu einer weiteren Verurteilung geführt.
Gegen einen 19-Jährigen verhängte das Amtsgericht Tiergarten am Mittwoch einen Dauerarrest von einer Woche. Der Angeklagte habe gezielt eine Silvesterrakete in Richtung einer Gruppe von Polizeibeamten abgefeuert und sich dadurch der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht, begründete der Vorsitzende Richter. Dem 19-Jährigen wurde zudem die Zahlung von 1000 Euro an den Schadensfonds auferlegt.
Der verhängte Jugendarrest sei erforderlich, um ein deutliches Zeichen zu setzen, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Kaltenbach. Dem Angeklagten müsse deutlich gemacht werden, wie gefährlich die Tat war. Bei dem Schuldspruch habe sich das Gericht vor allem auf die Aussagen von zwei Polizisten gestützt, die damals als Zivilbeamte das Geschehen auf dem Alexanderplatz in Berlin-Mitte beobachtet hätten.
Der Angeklagte war in der Silvesternacht mit weiteren Männern unterwegs. Laut Anklage soll er auf Polizisten gezeigt, den Holzstiel einer Rakete abgebrochen, den Feuerwerkskörper auf den Boden gelegt und gezielt abgefeuert haben. Die Silvesterrakete sei zwischen den Füßen der Beamten explodiert, ohne diese zu verletzen.
Ein 35-jähriger Beamte schilderte als Zeuge im Prozess, damals seien "unkontrolliert Böller und Raketen durch die Gegend geschossen worden". Die Stimmung sei aufgeheizt gewesen. Der Angeklagte habe sich in einer Gruppe befunden, dann in Richtung von uniformierten Polizisten gezeigt und die Rakete gezielt abgefeuert. Danach habe es in der Gruppe ein "Gejohle" gegeben.
Der Angeklagte hatte erklärt, es sei ein Versehen gewesen. Er habe die Polizisten nicht gesehen und nicht mit Verletzungsabsicht gehandelt. Das Gericht folgte mit der Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht dem Antrag der Staatsanwältin. Die Verteidigerin des nicht vorbestraften 19-Jährigen hatte auf eine mildere Strafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(dpa)
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