Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Ukrainischen Truppe durchbrechen laut US-Institut russischen Verteidigungsgürtel an der Südfront
  1. Startseite
  2. Berlin & Brandenburg
  3. Berlin: Nach Silvester-Krawallen: 19-Jähriger verurteilt

Berlin
13.09.2023

Nach Silvester-Krawallen: 19-Jähriger verurteilt

Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Christoph Soeder, dpa (Symbolbild)

Die Silvester-Krawalle in Berlin haben zu einer weiteren Verurteilung geführt.

Gegen einen 19-Jährigen verhängte das Amtsgericht Tiergarten am Mittwoch einen Dauerarrest von einer Woche. Der Angeklagte habe gezielt eine Silvesterrakete in Richtung einer Gruppe von Polizeibeamten abgefeuert und sich dadurch der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht, begründete der Vorsitzende Richter. Dem 19-Jährigen wurde zudem die Zahlung von 1000 Euro an den Schadensfonds auferlegt.

Der verhängte Jugendarrest sei erforderlich, um ein deutliches Zeichen zu setzen, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Kaltenbach. Dem Angeklagten müsse deutlich gemacht werden, wie gefährlich die Tat war. Bei dem Schuldspruch habe sich das Gericht vor allem auf die Aussagen von zwei Polizisten gestützt, die damals als Zivilbeamte das Geschehen auf dem Alexanderplatz in Berlin-Mitte beobachtet hätten.

Der Angeklagte war in der Silvesternacht mit weiteren Männern unterwegs. Laut Anklage soll er auf Polizisten gezeigt, den Holzstiel einer Rakete abgebrochen, den Feuerwerkskörper auf den Boden gelegt und gezielt abgefeuert haben. Die Silvesterrakete sei zwischen den Füßen der Beamten explodiert, ohne diese zu verletzen.

Ein 35-jähriger Beamte schilderte als Zeuge im Prozess, damals seien "unkontrolliert Böller und Raketen durch die Gegend geschossen worden". Die Stimmung sei aufgeheizt gewesen. Der Angeklagte habe sich in einer Gruppe befunden, dann in Richtung von uniformierten Polizisten gezeigt und die Rakete gezielt abgefeuert. Danach habe es in der Gruppe ein "Gejohle" gegeben.

Der Angeklagte hatte erklärt, es sei ein Versehen gewesen. Er habe die Polizisten nicht gesehen und nicht mit Verletzungsabsicht gehandelt. Das Gericht folgte mit der Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht dem Antrag der Staatsanwältin. Die Verteidigerin des nicht vorbestraften 19-Jährigen hatte auf eine mildere Strafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.