
Senat hält sich Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss offen

Noch ist offen, ob der Senat Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts einlegt, das die umstrittene Sperrung der Friedrichstraße für den Autoverkehr für rechtswidrig erklärt hatte.
Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen, sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag. Aber es habe im Senat eine Verfahrensverständigung gegeben. Die Verwaltung für Umwelt und Mobilität solle sich mit der für Wirtschaft und der für Stadtentwicklung abstimmen. Danach werde es eine Verständigung über ein gemeinsames Vorgehen im Senat geben, kündigte Giffey an. Und nach der Vorgabe des Gerichts werde dann bis zum 8. November entschieden. Bis dahin sei eine dezidierte Prüfung nötig.
Nach dem Bekanntwerden des Beschlusses vor einer Woche hatte es in der rot-grün-roten Koalition hörbar geknirscht. Giffey hatte noch am selben Tag eine zügige Umsetzung der Gerichtsentscheidung gefordert. Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) hatte öffentlich geäußert, Giffey habe die Entscheidung wohl nicht ganz verstanden. Die Opposition freute sich - manche sahen schon einen tiefen Riss im Koalitionsgefüge. Am Dienstag demonstrierten Giffey und Jarasch aber Einigkeit.
Das Ziel müsse ein stimmiges Gesamtpaket sein, sagte Jarasch zu den Plänen für eine auto- und fahrradfreie Flaniermeile in der Friedrichstraße in Mitte. "Es gibt eine Reihe von Verfahren, die gleichzeitig in Arbeit sind."
Zum einen laufe ein Verfahren, das dauerhaft den Autoverkehr aus der Friedrichstraße rausnehmen solle, erklärte die Senatorin. Zum anderen sei eine Anordnung nötig, um nun doch Lieferverkehr zumindest morgens und abends zuzulassen. Das Gleiche gelte für die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Charlottenstraße, die auch Einbahnstraße werden solle. "Mir ist da Gründlichkeit vor Schnelligkeit wichtig", sagte Jarasch. "Wir prüfen gerade intensiv, wie schnell wir da tatsächlich sind. Auch davon hängt es ab, ob wir Beschwerde einlegen oder nicht."
(dpa)
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