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Härtefalle
28.04.2022

Kommission verhilft in 165 Fällen zu Aufenthaltserlaubnis

Innensenatorin Iris Spranger (SPD).
Foto: Wolfgang Kumm/dpa/Archivbild

Die Berliner Härtefallkommission hat abgelehnten Asylbewerbern im Jahr 2021 in 165 Fällen doch noch zu einer Aufenthaltserlaubnis verholfen.

Das teilte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Donnerstag mit. Demnach richtete die Kommission 215 entsprechende Ersuchen an die Innenverwaltung. Gut drei Viertel davon (76,7 Prozent) wurden positiv beschieden, so dass das Landesamt für Einwanderung den Menschen einen Aufenthaltstitel erteilen konnte. Die fünf Hauptherkunftsländer der Betreffenden waren Iran, Russland, Pakistan, Ägypten und Armenien.

Wie viele Personen sich genau hinter den genannten Fällen verbergen, wurde nicht mitgeteilt. Insgesamt bekam die Härtefallkommission den Angaben zufolge im Vorjahr 269 Fälle auf den Tisch, die 388 Menschen betrafen. Beraten wurden in zwölf Sitzungen 223 Fälle, von denen 215 in ein Ersuchen an den Innenverwaltung mündeten.

Der Härtefallkommission gehören unter anderem Vertreter von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsrat sowie die Integrations- und Migrationsbeauftragte des Senats, Katarina Niewiedzial, an. Das Gremium prüft im Einzelfall, ob ausreisepflichtige Ausländer aus humanitären Gründen nicht doch bleiben können. Anträge auf Beratung in der Kommission können nur ihre Mitglieder stellen. Möchte ein Ausländer also Hilfe von dem Gremium, muss er sich zunächst an ein Mitglied wenden.

"Die Härtefallkommission unterstützt Menschen, die aus dringenden humanitären oder persönlichen Aspekten nicht in ihre Herkunftsstaaten zurückkehren können", erklärte Spranger. "Bei der Entscheidung über ein Ersuchen der Härtefallkommission werden neben humanitären Aspekten auch persönliche Gründe wie eine gelungene soziale und wirtschaftliche Integration berücksichtigt. Diese individuellen Lebensschicksale wurden in jedem Einzelfall sehr genau von mir wie auch meinem Vorgänger geprüft."

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