Verfassungsgericht weist AfD-Klage zu Corona-Ausschuss ab
Das Brandenburger Verfassungsgericht hat eine Klage der AfD-Fraktion zum Corona-Untersuchungsausschuss im Landtag zum überwiegenden Teil zurückgewiesen.
Nur in einem von mehreren Anträgen des Organstreitverfahrens entschied das Gericht nach Mitteilung vom Montag, dass das Minderheitenrecht im Ausschuss verletzt worden sei. Der Ausschuss hatte mit seiner Mehrheit fünf Beweisanträge der drei AfD-Mitglieder sowie einen Antrag auf Ordnungsgeld gegen einen Experten abgelehnt.
Der umstrittene Mikrobiologe Sucharit Bhakdi, der Corona-Maßnahmen kritisch sieht, sollte sich auf Antrag der AfD über die Maske als Schutz äußern. Der Ausschuss lehnte dies mehrheitlich ab, weil er den Experten nicht für geeignet hielt. Diese Entscheidung sei aber nicht genug begründet, entschieden die Verfassungsrichter.
Das oberste Gericht Brandenburgs lehnte dagegen die Anträge der AfD ab, die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) sowie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zu befragen. Der AfD ging es darum, wie der Ablauf der Ministerpräsidentenkonferenzen war und welchen Einfluss sie auf das Handeln der rot-schwarz-grünen Landesregierung hatte. Die Begründung der Ausschussmehrheit, dass die Beweisanträge nicht mehr vom Untersuchungsauftrag gedeckt seien, überschritt nach Ansicht der Richter den Wertungsspielraum nicht.
Die Richter wiesen auch zurück, die Vorsitzende des Europäischen Ethikrates, Christiane Woopen, zu befragen. Die AfD-Fraktion habe eine Verletzung ihrer Minderheitenrechte nicht ausreichend dargelegt. Das Gericht bestätigte zudem die Entscheidung der Ausschussmehrheit, den Antrag auf Ordnungsgeld gegen einen Experten zurückzuweisen, der ein Gutachten aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt hatte. Weder der Ausschuss noch dessen Vorsitzender könnten ein Ordnungsgeld festsetzen, entschieden die Richter.
Der Ausschussvorsitzende Daniel Keller (SPD) sagte, möglich sei nun, dass der Sachverständige Bhakdi angehört werde oder der Ausschuss den Hinweis des Gerichts nach einer längeren Begründung für dessen Ablehnung annehme. Möglich sei auch, dass die AfD erneut Anträge zur Befragung von Merkel, Söder und Spahn stelle.
AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt reagierte zweigeteilt auf die Entscheidung. Es sei nicht nachvollziehbar, dem Ausschuss zuzugestehen, dass die Befragung von Merkel, Söder und Spahn außerhalb des Untersuchungsauftrages sei. Positiv sei dagegen, dass die Zurückweisung von Bhakdi als Gutachter durch den Untersuchungsausschuss nicht akzeptiert worden sei. Geklagt hatten sowohl die AfD-Fraktion als auch die drei AfD-Ausschussmitglieder.
Die AfD-Fraktion will mit dem Landtagsausschuss hinterfragen, ob die Eingriffe im Zuge der Krisenpolitik der Landesregierung verhältnismäßig waren und ob sie dazu beitrugen, die Verbreitung des Coronavirus einzuschränken. Sie hält die Maßnahmen für unverhältnismäßig. Es geht um die Pandemie-Zeit bis September 2020. Ein weiterer Corona-Untersuchungsausschuss arbeitet bereits.
(dpa)
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