
Alarmanlage in Gericht defekt: Prozess geplatzt

Technische Probleme im Berliner Kriminalgericht Moabit ließen den Prozess nach dem Unfalltod eines 64-jährigen Radfahrers scheitern.
Das in dem Gebäude ansässige Amtsgericht Tiergarten hat das Verfahren am Donnerstag ausgesetzt. Weil die Alarmanlage ausgefallen sei, seien am Morgen nicht alle Personen, die in das Gebäude wollten, eingelassen worden, begründete der Vorsitzende Richter Stefan Schmidt. "Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist nicht gewahrt, wir können nicht verhandeln."
Die Anklage gegen den 34-jährigen Autofahrer lautet auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs. Er soll im Februar 2020 auf der Kantstraße in Berlin-Charlottenburg mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein - laut Anklage habe er seinen Wagen auf mehr als Tempo 70 beschleunigt, obwohl auf dem Abschnitt maximal 30 Kilometer pro Stunde zugelassen gewesen seien. Bei einem verkehrsbedingten Ausweichmanöver habe er den Radfahrer übersehen und tödlich erfasst.
Richter Schmidt regte an, in ein sogenanntes Strafbefehlsverfahren überzugehen und eine Strafe von einem Jahr Haft auf Bewährung sowie einen Entzug der Fahrerlaubnis für ein Jahr und drei Monate zu verhängen. Einen entsprechenden Strafbefehl müsste die Staatsanwaltschaft beantragen. Der Vertreter der Anklagebehörde äußerte sich am Donnerstag noch nicht dazu. Die Witwe des Getöteten, die Nebenklägerin ist, und ihre Anwältin erklärten, sie seien mit einem solchen Verfahrensende nicht einverstanden. Ein Prozess sei aus ihrer Sicht erforderlich.
Der Verteidiger sagte, der Angeklagte übernehme die "volle Verantwortung" für das Geschehen. "Stellt das Gericht seine Schuld fest, wird er es akzeptieren." Zwei frühere Prozesstermine waren gescheitert, weil sich der Angeklagte jeweils krankgemeldet hatte.
Die Alarmanlage im Kriminalgericht war nach Gerichtsangaben in der Nacht zu Donnerstag ausgefallen. Alarmierungen im Brandfall seien daher momentan nur über eigens eingesetzte Mitarbeiter möglich. Techniker würden seit den frühen Morgenstunden unter Hochdruck arbeiten. "Der Sitzungsbetrieb ist sichergestellt", so das Gericht.
(dpa)
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