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Nationalsozialismus
22.05.2022

Auschwitz-Komitee: Die meisten Täter bleiben unbehelligt

Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Auschwitz Komitees, spricht bei einer Veranstaltung.
Foto: Christoph Soeder/dpa/Archivbild

Auch 77 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs laufen vor deutschen Gerichten noch Verfahren, in denen es um Beihilfe zum Mord geht. Der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, Heubner, sagt nun, wie er die Aufklärung beurteilt.

Das Internationale Auschwitz-Komitee hält die Ahndung von Verbrechen der Nationalsozialisten trotz noch laufender Prozesse für unzureichend. "Bei den Überlebenden bleibt mit Blick auf die deutsche Nachkriegsjustiz und die Ahndung der Verbrechen in den Konzentrationslagern Empörung und Bitterkeit, weil die allermeisten Täter von der Justiz unbehelligt geblieben sind und völlig ungestört in Deutschland leben konnten", sagte der geschäftsführende Vizepräsident Christoph Heubner der Deutschen Presse-Agentur. Mit Blick auf den Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen sprach er dem Landgericht Neuruppin zugleich Anerkennung für den Aufklärungswillen aus.

Der heute 101-Jährige soll als damaliger Wachmann der SS im KZ Sachsenhausen laut Anklage von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen geleistet haben. Der Mann bestreitet bisher, dass er in dem KZ tätig war. Nach eigenen Angaben war er in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) tätig. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin stützt ihre Anklage auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Mannes. Sie fordert fünf Jahre Haft für den Angeklagten. Er war 1941 als sogenannter Volksdeutscher von Litauen nach Deutschland umgesiedelt worden.

Nach Ansicht des Komitee-Vizepräsidenten hat das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft symbolischen Charakter "angesichts dessen, was in Sachsenhausen geschehen ist und woran der Angeklagte mehr als offensichtlich seinen Anteil hatte". Es sei mit Blick auf die angeklagte Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen "unverhältnismäßig, niedrig und schmerzlich für die Überlebenden und deren Angehörige". "Die Überlebenden haben immer darauf hingewiesen, dass auch der kleinste Aufseher in jeder Minute im Lager Herr über ihr Leben und ihren Tod war und dass auch der kleinste Aufseher im großen Rad der Vernichtung und des Terrors unentbehrlich war."

An diesem Montag wird in dem Prozess das Plädoyer von Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther erwartet. "Wir stehen nach über 30 Verhandlungstagen während der vergangenen sechs Monate mit annähernd 80 Stunden Beweisaufnahme in mehrfacher Hinsicht im Fokus eines Lehrstücks über Verbrechen, Geschichte, Politik, Justiz und Justizgeschichte", teilte Walther vor seinem Plädoyer für die von ihm vertretenen Nebenkläger mit. Er hält das vom Oberstaatsanwalt geforderte Strafmaß für "durchaus angemessen".

Das Verfahren findet aus organisatorischen Gründen in einer Sporthalle in Brandenburg/Havel statt. Die Verteidigung könnte nach dem bisherigen Zeitplan am 1. Juni plädieren, das Urteil könnte am 2. Juni fallen.

Vor dem Landgericht Itzehoe läuft derzeit ein Prozess gegen eine mutmaßliche frühere Sekretärin im KZ Stutthof. Der 96-jährigen Frau wird Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen vorgeworfen.

Seit dem Verfahren gegen den ehemaligen KZ-Aufseher John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 28.060 Juden 1943 im Vernichtungslager Sobibor besteht die Justiz bei ähnlichen Verfahren nicht mehr auf den oft unmöglichen Nachweis individueller Schuld.

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