KZ-Prozess: Verteidigung fordert Freispruch für 101-Jährigen
Nach neun Monaten geht der viel beachtete Prozess gegen einen mutmaßlichen KZ-Wachmann in Brandenburg/Havel in die Schlussphase. Während die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe fordert, plädiert die Verteidigung auf Freispruch. Ein Urteil wird für Dienstag erwartet.
Im Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen hat der Verteidiger einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Dem 101-Jährigen hätten keine konkreten Taten der Beihilfe zum Mord an Tausenden Lagerhäftlingen nachgewiesen werden können, sagte Verteidiger Stefan Waterkamp am Montag in seinem Plädoyer. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reiche eine allgemeine Tätigkeit im Wachdienst eines KZ für eine Verurteilung wegen Beihilfe aber nicht aus.
Für den Fall, dass das Gericht zu einer Verurteilung kommen sollte, beantragte Waterkamp hilfsweise eine Bewährungsstrafe. Eine Verurteilung zu fünf Jahren Haft, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wäre im Vergleich zu früheren Urteilen gegen NS-Täter unangemessen hoch, sagte Waterkamp. Zudem sei die Beweislage sehr dünn, meinte der Verteidiger. So sei nicht ausgeschlossen, dass es im litauischen Heimatdorf seines Mandanten weitere Menschen mit diesem Namen gegeben habe. Es gebe aber kein Dokument zu einer SS-Tätigkeit, das der 101-Jährige selbst unterschrieben hätte.
Der Angeklagte beteuerte in seinem Schlusswort vor dem für Dienstag erwarteten Urteil erneut seine Unschuld. "Ich weiß überhaupt nicht, was ich getan haben soll", sagte der 101-Jährige. Er komme aus Litauen und wisse nicht, wovon im Prozess gesprochen worden sei. "Ich weiß nicht, warum sitze ich hier auf der Strafbank", klagte er. "Ich habe doch gar nichts damit zu tun."
Der 101-Jährige hat in dem seit Oktober vergangenen Jahres laufenden Prozess konsequent bestritten, dass er in dem KZ überhaupt tätig war und angegeben, er habe in der fraglichen Zeit von 1942 bis Anfang 1945 als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) gearbeitet. Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage aber auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Mannes sowie auf weitere Dokumente.
Der 101-Jährige ist vor dem Landgericht Neuruppin wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 3522 Lagerhäftlingen angeklagt. Der Prozess wird aus organisatorischen Gründen am Wohnort des hochbetagten Angeklagten in Brandenburg/Havel geführt.
Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis für den Mann gefordert. Nebenklage-Vertreter Thomas Walther plädierte auf eine mehrjährige Haftstrafe, die ein Maß von fünf Jahren nicht unterschreiten solle. Zwei weitere Nebenklage-Vertreter forderten einen Schuldspruch, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen.
(dpa)
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