Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Prozess: Gericht: Apotheker darf "Pille danach" nicht verweigern

Prozess

Gericht: Apotheker darf "Pille danach" nicht verweigern

    • |
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, dpa (Archivbild)

    Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Apotheker hatte das Arzneimittel nicht vorrätig, weil er sich eigenen Angaben zufolge nicht an einer Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wolle, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Mann habe die Abgabe des Medikaments deswegen wiederholt verweigert. Die Apothekerkammer Berlin hatte daraufhin ein Verfahren gegen den Mann eingeleitet.

    Die "Pille danach" sei ein apothekenpflichtiges Medikament, dessen Abgabe nicht aus Gewissensgründen verweigert werden dürfe, urteilte das Gericht. Wer sich zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschließe, müsse die umfassende Versorgung gewährleisten. Das Urteil hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin keine Konsequenzen für den Mann.

    (dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden