Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Berlin & Brandenburg
  3. Prozess: Gericht: Corona-Dezemberhilfen nicht für Einzelhandel

Prozess
21.06.2022

Gericht: Corona-Dezemberhilfen nicht für Einzelhandel

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild, dpa (Symbolbild)

Bei der Auszahlung der Corona-Dezemberhilfe durfte der Einzelhandel nach einer Gerichtsentscheidung unberücksichtigt bleiben.

Eine unterschiedliche Behandlung von Geschäften und Betrieben sei bei der finanziellen Unterstützung angesichts des Lockdowns wegen der Corona-Pandemie zulässig, teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag mit. Während der Bedarf von Sachgütern später noch gedeckt werden könne, ließen sich Besuche im Restaurant oder Kosmetikstudio nicht nachholen, hieß es. Damit verwehrten sie einem Schuhgeschäft mit Filialen in mehreren Bundesländern eine höhere staatliche Unterstützung. (Az: VG 26 K 129/21)

Das Unternehmen hatte nach Gerichtsangaben die Gewährung der Corona-Dezemberhilfe beantragt, wie sie etwa für Freizeit-Einrichtungen gezahlt wurde. Diese mussten wegen der Corona-Pandemie ab November 2020 schließen. Im Einzelhandel durften Geschäfte wie etwa die Filialen des Klägers zunächst unter bestimmten Maßgaben geöffnet bleiben. Ab dem 16. Dezember 2020 galt dann der coronabedingte Lockdown auch für diese.

Für die nun auch betroffenen Unternehmen war eine Überbrückungshilfe III vorgesehen. Erstattet wurden dabei nicht wie bei den November- und Dezemberhilfen Umsatzausfälle, sondern betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten. Die anderen Betriebe konnten dagegen für November und Dezember 2020 eine außerordentliche Wirtschaftsbeihilfe beantragen, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes im Vorjahresmonat betrug. In der unterschiedlichen Behandlung sah der Kläger eine Verletzung des Anspruchs auf Gleichbehandlung.

Akzeptiert das Unternehmen die Entscheidung nicht, kann es beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung einer Berufung beantragen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.