Immobilien-Betrug: Angeklagter nicht verhandlungsfähig
Der Beginn des Betrugsprozess gegen einen 51-Jährigen um eine mit Fälschungen erschlichene Immobilie im Millionenwert ist am Montag verschoben worden.
Der Angeklagte sei derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig, teilte das Berliner Landgericht mit. Der inhaftierte Mann war kurz zuvor von Justizwachtmeistern in einem Rollstuhl gebracht und nach einigen Minuten wieder aus dem Gerichtssaal geschoben worden. Die Verhandlung könne möglicherweise am 12. Juli beginnen, hieß es am Montag am Rande.
Der Angeklagte und mehrere Mittäter hatten laut Ermittlungen ein älteres Paar um ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück bringen wollen. Ohne Wissen der tatsächlichen Eigentümer und durch Täuschung des Grundbuchamtes sei die Immobilie im Herbst 2019 auf eine eigens für diesen Zweck gegründete GmbH übertragen worden.
Aufgabe des 51-Jährigen soll es laut Anklage gewesen sein, Informationen zu dem Grundstück im Stadtteil Friedrichshain zu beschaffen. So soll er über einen Notar einen Grundbuchauszug besorgt haben. Mutmaßliche Mittäter hätten dann mit Hilfe eines gesondert verfolgten Notars einen Vertrag über den angeblichen Verkauf der Immobilie an eine GmbH fingiert.
In einem ersten Prozess waren im November vorigen Jahres zwei Brüder aus dem Clan-Milieu, ein Kaufmann und ein Rechtsanwalt unter anderem wegen Betruges zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, die allerdings noch nicht rechtskräftig sind. Die höchste Strafe erging mit sechs Jahren und neun Monaten gegen den 55-jährigen Kaufmann. Es sei ein fast erfolgreicher Angriff auf das Eigentum der in Hamburg lebenden Eheleute gewesen, hieß es damals im Urteil. Sie hätten erst nach einem teuren Rechtsstreit erreicht, dass das Grundbuch wieder zu ihren Gunsten berichtigt wurde.
Der 51-Jährige befindet sich seit Oktober in Untersuchungshaft. Die Anklage lautet auf Betrug im besonders schweren Fall, Urkundenfälschung sowie mittelbare Falschbeurkundung. Mehr als 30 Prozesstage bis Anfang 2023 hat das Landgericht Berlin vorgesehen.
(dpa)
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