
Totschlag an Großmutter: Beschuldigter schuldunfähig?

Am ersten Prozesstag am Landgericht Frankfurt (Oder) gegen einen 38-Jährigen wegen Totschlags hat die Staatsanwaltschaft die Schuldfähigkeit des Beschuldigten infrage gestellt.
Die Staatsanwaltschaft gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass der Prozess aufgrund einer psychischen Erkrankung des Mannes zu einer Unterbringung in eine Psychiatrie führen könnte, sagte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch.
Der Mann soll laut Antragsschrift am 23. Dezember 2022 - einen Tag vor Weihnachten - in Schöneiche bei Berlin auf seine Großmutter eingeschlagen und eingestochen haben. Die Frau starb an ihren Verletzungen. Bei einer späteren polizeilichen Kontrolle im Zuge der Ermittlungen zum Tod der Frau soll er zudem versucht haben, einer Polizistin die Dienstwaffe zu entreißen. Als die Beamten ihn zu Boden bringen wollten, habe er sich heftig gewehrt und die Polizistin und einen Kollegen verletzt.
Am ersten Prozesstag wurde am Mittwoch die Antragsschrift verlesen, die eine Unterbringung in die Psychiatrie nahelegt. Der Antrag wurde jedoch noch nicht gestellt, so der Sprecher des Gerichts. Erst werde geprüft, ob der Vorwurf überhaupt zutrifft. Dafür wurden für den Mittwoch unter anderem sechs Zeugen geladen, darunter Polizisten und Anwohner. Auch ein forensisch-psychiatrischer Gutachter wurde bestellt.
(dpa)
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