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Prozesse
10.11.2022

Gericht: Keine Aussagegenehmigung für Merkel und Seehofer

Horst Seehofer spricht mit Angela Merkel.
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa Pool, dpa (Archivbild)

Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dürfen nicht als Zeugen in einem Zivilprozess in Hamburg aussagen.

Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dürfen nicht als Zeugen in einem Zivilprozess in Hamburg aussagen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, wie es am Donnerstag mitteilte. Das Bundeskabinett habe ihnen im März 2022 zu Recht die dafür erforderliche Aussagegenehmigung verweigert, hieß es vom Gericht. Gegen den Beschluss könne Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Hintergrund des Prozesses ist ein Medienbericht über einen früheren Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium. Dieser wehrt sich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg gegen die Aussage, er sei im Zusammenhang mit der Affäre in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Das Gericht wollte dazu Merkel und Seehofer als Zeugen vernehmen. Dafür erteilte das Bundeskabinett jedoch keine Genehmigung.

Dies wollte das beklagte Medienunternehmen nicht hinnehmen und zog vor das Verwaltungsgericht - zunächst erfolglos. Durch eine Aussage könnten Hintergründe des "allein auf Vertrauen, Loyalität und Verschwiegenheit beruhenden Verhältnisses" zwischen Minister und leitenden Beamten offengelegt werden, argumentierten die Berliner Richter. Nach dem Bundesministergesetz seien die Mitglieder der Bundesregierung auch nach dem Ende ihrer Amtszeit zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Außenstelle des Bamf war 2018 bundesweit in die Schlagzeilen geraten. Es gab den Verdacht, in Bremen sei massenhaft zu Unrecht Asyl gewährt worden. Das bestätigte sich nicht. Der Prozess gegen die Hauptangeklagte wurde im April 2021 wegen Geringfügigkeit und gegen eine Geldauflage beendet.

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