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Soziales: Weniger Verdachtsfälle der Gefährdung von Kleinkindern

Soziales

Weniger Verdachtsfälle der Gefährdung von Kleinkindern

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    Ein Mann hält ein Kind fest am Arm (gestellte Szene).
    Ein Mann hält ein Kind fest am Arm (gestellte Szene). Foto: Annette Riedl, dpa (Archivbild)

    In Brandenburg sind den Jugendämtern im Jahr 2022 weniger Verdachtsfälle der Gefährdung von Kleinkindern gemeldet worden als ein Jahr zuvor. 2022 gab es nach jüngsten amtlichen Zahlen 854 Verfahren, bei denen eine Kindeswohlgefährdung von Jungen und Mädchen im Alter bis zu sechs Jahren geprüft wurde. Das waren 49 Fälle weniger als im Jahr 2021, wie aus der Antwort des Jugendministeriums in Potsdam auf eine Anfrage aus der Landtagsfraktion der Grünen hervorgeht.

    Die Zahl der Verdachtsfälle der akuten Kindeswohlgefährdung verringerte sich im Jahresvergleich um drei auf 509. Bei 345 Kindern mussten die Jugendämter im Jahr 2022 prüfen, ob eine latente Gefährdung des Kindeswohls vorliegt. Das waren 46 Fälle weniger als ein Jahr zuvor.

    Eine akute Gefährdung besteht dann, wenn ein Kind zum Beispiel bereits erheblich geschädigt ist oder Lebensgefahr besteht. Von einer latenten Kindeswohlgefährdung ist dann die Rede, wenn eine erhebliche Gefahr für ein Kind nicht ausgeschlossen oder sogar mit ziemlicher Sicherheit erwartet wird.

    Im Gegensatz zum Rückgang der Verdachtsfälle haben die Inobhutnahmen von Kleinkindern im Jahresvergleich geringfügig zugenommen. 2022 wurden 250 Kinder bis zu sechs Jahren in Pflegefamilien, geeigneten Einrichtungen und betreuten Wohnformen neu untergebracht. Das waren drei Kinder mehr als ein Jahr zuvor.

    Weitaus stärker nahm die Zahl der Inobhutnahmen aller Minderjährigen im Alter bis zu 18 Jahren zu: Sie erhöhte sich von 1827 im Jahr 2021 auf 2177 ein Jahr später. Wie aus den Angaben des Statistikamtes Berlin-Brandenburg weiter hervorgeht, war die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder anderen geeigneten Einrichtungen unterkamen, von knapp 3000 Fällen im Jahr 2016 auf rund 1800 bis zum Jahr 2020 zurückgegangen. Seither steigt die Zahl der behördlich angeordneten Inobhutnahmen von Minderjährigen wieder an.

    (dpa)

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