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Justiz
14.05.2022

OVG: Palästina-Demonstrationen bleiben verboten

Teilnehmer einer palästinensischen Demonstration stehen auf dem Breitscheidplatz in Berlin.
Foto: Christoph Soeder/dpa/Archivbild

Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Demonstrationen ist ein hohes Gut in Deutschland. Trotzdem verbot die Polizei in Berlin nun zum wiederholten Mal Demonstrationen palästinensischer Gruppen gegen Israel. Vom Gericht bekam die Polizei aber Recht.

Die angekündigten palästinensischen Demonstrationen zum Vertreibungs-Gedenktag Nakba an diesem Wochenende bleiben verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bestätigte am Freitag eine zuvor ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Dieses hatte ein Verbot der Berliner Polizei für rechtmäßig befunden und den Widerspruch eines Anmelders von drei Demonstrationen gegen die Politik Israels zurückgewiesen. Der Anmelder hatte daraufhin eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, die nun zurückgewiesen wurde. Bei zwei weiteren verbotenen Demonstrationen gab es bislang noch keine Widersprüche der Veranstalter vor Gericht. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.

Die Polizei hatte die fünf Palästina-Demonstrationen am Freitag, Samstag und Sonntag in Kreuzberg, Neukölln und Mitte untersagt, weil die Gefahr bestehe, dass es zu volksverhetzenden, antisemitischen Rufen, Gewaltverherrlichung und Gewalttätigkeiten kommen könne. Diese Gefahrenprognose sei mit Blick auf den Verlauf früherer und ähnlicher Veranstaltungen gerechtfertigt, teilte das OVG nun am Freitagabend mit.

Man werde aber trotzdem am Samstag und Sonntag die Lage beobachten und mit Polizisten am Hermannplatz in Neukölln und am Oranienplatz in Kreuzberg sowie in Mitte präsent sein, weil es sein könnte, dass sich trotz des Verbots Demonstranten zusammenfinden könnten. Die Polizei werde so eine Versammlung dann auflösen.

Im vergangenen Jahr und im April dieses Jahres hatte es bei ähnlichen Demonstrationen von Palästinensern gegen Israel antisemitische Rufe und Flaschen- und Böllerwürfe auf Polizisten gegeben. Danach war Ende April eine weitere Demonstration von der Polizei verboten worden. Auch dieses Verbot war vom Verwaltungsgericht bestätigt worden.

Auch aktuell hatte das Verwaltungsgericht die Gefahrenprognose der Polizei geteilt. Die Erfahrungen mit den früheren Demonstrationen ließen befürchten, dass von den Teilnehmern Gewalttaten ausgehen könnten. In der Vergangenheit habe es Flaschen- und Steinwürfe auf Polizisten gegeben. Zu erwarten seien außerdem öffentliche Aufforderungen zu Straftaten oder Volksverhetzungen.

Die Gruppe "Palästina spricht" kritisierte das Verbot ihrer Demonstrationen als "Angriff auf unsere Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung". Es sei ein "alarmierender Türöffner für unbegrenzte staatliche Repression gegen jegliche Opposition in Deutschland, sei es für palästinensische Menschenrechte, Antirassismus oder Geflüchtetenrechte".

Die Demonstrationen waren wegen des sogenannten Nakba-Gedenktages (arabisch für "Katastrophe") geplant. Palästinenser erinnern jedes Jahr am 15. Mai an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im ersten Nahostkrieg 1948. Aus einem Teil des britischen Mandatsgebiets Palästina wurde am 14. Mai 1948 Israel. Die arabischen Nachbarn griffen den neuen Staat an. Im Zuge der Kämpfe flohen rund 700.000 Palästinenser oder wurden vertrieben.

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