Der Polizeikommissar müsse die Hälfte der Schäden am Polizeiwagen in Höhe mehrerer tausend Euro bezahlen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin, wie am Montag mitgeteilt wurde.
Der Polizist fuhr 2017 zu einem Einbruch in Berlin-Reinickendorf. Er war mit 92 Stundenkilometern unterwegs, trotz starken Bremens kam es zu einem Unfall mit noch mehr als 30 Stundenkilometern. Die Polizei forderte Schadenersatz, weil der Polizeibeamte grob fahrlässig gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen habe. Dagegen klagte der Polizist vergeblich.
Das Gericht argumentierte, auch bei Blaulichtfahrten dürfte die Höchstgeschwindigkeit nur missachtet werden, wenn dies in einem angemessenen Verhältnis zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit stehe. Die konkrete Situation im Straßenverkehr hätte größere Vorsicht und eine niedrigere Geschwindigkeit erfordert. Zudem seien bei dem Einbruch keine Menschen gefährdet gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(dpa)