Sind Unternehmens-Bewertungen auf Yelp rechtmäßig?
Verzerrt der Algorithmus des Portals Yelp das Bild eines Unternehmens? Nach der Klage einer Fittnessstudio-Betreiberin beschäftigt diese Frage jetzt den Bundesgerichtshof.
Internet-Bewertungen entscheiden mit, wo Leute essen gehen, ihr Auto in die Werkstatt geben oder Sport machen - aber wie kommt eine Plattform auf ihre Noten? Diese Frage beschäftigt am Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Betreiberin mehrerer Fitnessstudios im Raum München hat das Online-Portal Yelp verklagt: Sie habe wegen einer zu schlechten Gesamtbewertung Kunden verloren.
Auf Yelp können die Nutzer Restaurants, Dienstleister und Geschäfte bewerten. Zu vergeben sind ein Stern ("Boah, das geht ja mal gar nicht!") bis fünf Sterne ("Wow! Besser geht's nicht!"), dazu kann man etwas schreiben. In die Gesamtbewertung fließen allerdings nicht alle Bewertungen ein. Eine automatisierte Software identifiziert nur die "empfohlenen Beiträge", die Yelp für besonders hilfreich oder authentisch hält.
Nicht alle Bewertungen auf Yelp fließen in die Gesamtbewertung ein
Kriterien sind laut Yelp die Qualität, die Vertrauenswürdigkeit und die bisherige Aktivität des Nutzers. Gefälligkeitsbewertungen und Fälschungen sollen aussortiert werden. "Aber viele sind auch echte Beiträge von echten Kunden, die wir einfach nur nicht gut genug kennen und daher nicht empfehlen können", heißt es auf der Seite.
Bei einem der Studios führte das beispielsweise zu 2,5 Sternen aufgrund von zwei Bewertungen. 74 überwiegend sehr positive Beiträge blieben unberücksichtigt. Im Durchschnitt werden laut Yelp ungefähr drei Viertel aller Beiträge als empfohlen eingestuft. Die anderen können zwar gelesen werden. Dazu muss der Nutzer auf der Seite aber erst weit nach unten scrollen und dort einen Link anklicken.
Das Oberlandesgericht München hat im Sinne der Fittnessstudio-Betreiberin entschieden
Zuletzt hatte das Oberlandesgericht München Yelp untersagt, die Fitnessstudios auf diese Weise zu bewerten, und der Betreiberin Schadenersatz zugesprochen. Ein Bewertungsportal werde in erster Linie genutzt, um sich einen raschen Überblick über das Angebot in der Gegend zu verschaffen. Durchs Aussortieren so vieler Bewertungen entstehe "kein hilfreiches, sondern ein verzerrtes Gesamtbild".
Dagegen legte Yelp Revision ein. Der BGH kann sein Urteil noch am Verhandlungstag oder erst später verkünden. (dpa)
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