Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Digital
  3. Shazam: Apple will Musik-App Shazam nach Übernahme werbefrei anbieten

Shazam
24.09.2018

Apple will Musik-App Shazam nach Übernahme werbefrei anbieten

Der Technikkonzern Apple will die Musikerkennungs-App Shazam, in Zukunft werbefrei anbieten.
Foto: Daniel Bockwoldt, dpa

Die Musikerkennungs-App Shazam soll bald werbefrei angeboten werden. Apple kündigt nach der Übernahme des Dienstes an, auf Werbung in der App zu verzichten.

Die Musikerkennungs-App Shazam soll nach der Übernahme durch Apple werbefrei werden. Das kündigte der iPhone-Konzern zum Vollzug des Kaufs am Montag an. Shazam hatte bisher versucht, ein Geschäftsmodell aus Werbeanzeigen und Geschäften mit Musikdiensten aufzubauen.

Die Shazam-App kann über den Zugriff auf die Mikrofone eines Smartphones den Namen eines Lieds anzeigen, das gerade in der Umgebung gespielt wird. Dafür wird die Aufnahme mit einer Datenbank von Musiktiteln abgeglichen. Die Daten von Shazam können unter anderem wertvolle Hinweise auf künftige Hits und Stars liefern - zum Beispiel wenn besonders viele Nutzer den Namen eines Interpreten oder eines bestimmten Songs erfahren wollen. 

EU-Kommission prüfte Shazam Übernahme durch Apple

Apple hatte den Übernahmedeal bereits Ende 2017 bekanntgegeben. Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission hatten aber erst Anfang September grünes Licht gegeben. Sie hatten unter anderem geprüft, ob andere Musikdienste benachteiligt werden könnten, da der Konzern auch den Streaming-Service Apple Music betreibt. Die Kommission kam aber zu dem Schluss, dass Konkurrenten sich die Daten auch bei anderen Anbietern beschaffen können. Google zum Beispiel integrierte eine ähnliche Funktion in sein Smartphone Pixel 2.

Übernahmesumme für Shazam unklar

Shazam werde "bald" werbefrei angeboten, kündigte Apple ohne einen genaueren Termin an. Wie viel der Konzern für die britische App bezahlte, ist weiterhin nicht bekannt. (dpa)

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.