Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Digital
  3. Arbeitsrecht: Warum es gefährlich sein kann, das Diensthandy privat zu nutzen

Arbeitsrecht
18.06.2018

Warum es gefährlich sein kann, das Diensthandy privat zu nutzen

Wer sein Diensthandy privat nutzen will, sollte vorher den Chef um Erlaubnis bitten.
Foto: Andrea Warnecke (dpa, tmn)

Es ist Terminkalender, Mail-Postfach und Adressbuch in einem. Und damit nicht nur beruflich nützlich. Aber darf ich mein Diensthandy überhaupt privat nutzen?

Darv man sein Diensthandy privat nutzen? Generell erstmal nicht, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Er rät: "Ich sollte mich immer vergewissern, ob ich das wirklich darf." Denn erlaubt ist die private Nutzung von Smartphone und anderen Geräten, Notebooks etwa, nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Chefs.

Eine bloße Duldung kann unter Umständen zwar eine Erlaubnis sein - kommt es zum Streit, müssten Arbeitnehmer diese aber nachweisen können. Nachfragen ist deshalb die bessere Strategie.

Selbst wenn es erlaubt ist, gibt es aber ein ungelöstes Problem: den Datenschutz. Hat jemand zum Beispiel Whatsapp oder andere, vergleichbare Messenger auf dem Smartphone, greifen die auf das interne Telefonbuch des Nutzers zu. Sind dort auch Namen, Nummern und andere Daten von Kunden oder Geschäftskontakten gespeichert, landen die möglicherweise auf dem Server des Messenger-Betreibers - und das wäre womöglich ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht.

Deshalb passiert es häufig, dass Arbeitnehmer ihr Diensthandy privat nicht nutzen dürfen. Dürfen sie es doch, hat das jedoch auch Auswirkungen auf den Arbeitgeber: "Der darf dann nicht mehr ohne weiteres darauf zugreifen", sagt Schipp. "Selbst wenn es technisch möglich wäre." Denn er muss ja davon ausgehen, dass dort zum Beispiel private E-Mails des Arbeitnehmers gespeichert sind, die ihn nichts angehen.

Erlaubt er die private Nutzung des Geräts dagegen nicht, wäre ein Zugriff erlaubt - zum Beispiel, um zu kontrollieren, ob sich der Arbeitnehmer an das Nutzungsverbot hält.  (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.