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  3. fahrerbewertung.de: Auf diesem Portal werden Raser und Falschparker verpetzt. Ist das erlaubt?

fahrerbewertung.de
19.10.2017

Auf diesem Portal werden Raser und Falschparker verpetzt. Ist das erlaubt?

Auf dem Portal fahrerbewertung.de kann jeder nach Eingabe des Kennzeichens Fahrer mit rot, gelb oder grün bewerten.
Foto: Holger Hollemann (dpa)

Schafft dieses Portal mehr Sicherheit im Straßenverkehr oder stellt es einfach nur Autofahrer an den Pranger? Darüber entscheidet nun ein Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt heute über ein Internetportal, auf dem Autofahrer benotet werden können. Die Datenschutzbeauftragte des Landes kritisiert das Angebot als private Verkehrssünderdatei und hat dem Betreiber Auflagen erteilt. Dieser wehrt sich vor Gericht.

Datenschützer kritisieren öffentliche Bewertungen

Auf dem Portal fahrerbewertung.de kann jeder nach Eingabe des Kennzeichens Fahrer mit rot, gelb oder grün bewerten. Die Ampelfarben stehen für negativ, neutral oder positiv. Damit will der Betreiber nach eigenen Angaben einen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leisten.

Die Datenschützer sehen darin indes einen Online-Pranger und haben angeordnet, dass die Bewertung nur noch von dem betroffenen Fahrer für sein eigenes Fahrzeug eingesehen werden darf. Außerdem soll es eine Widerspruchsfunktion für den Betroffenen geben. Damit soll Missbrauch durch Nachbarn, Arbeitgeber oder Versicherungen verhindert werden.

Fahrerbewertung.de: Jetzt entscheidet das Gericht

Es bestehe keine Notwendigkeit für die durch das Portal geschaffene "Nebenjustiz", weil verkehrswidriges Verhalten bereits ausreichend durch staatliche Behörden überwacht und sanktioniert werde, hatte die Datenschutzbeauftragte in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln argumentiert. Dort hatte sie in großen Teilen Recht bekommen. Dagegen zog der Betreiber vor das Oberverwaltungsgericht. dpa/AZ

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