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BGH-Entscheidung
05.07.2018

Warum es so wichtig ist, seinen digitalen Nachlass rechtzeitig zu regeln

Ein wegweisendes Urteil: Der BGH entscheidet heute, ob Eltern auf das Facebook-Konto ihrer toten Tochter zugreifen dürfen?
Foto: Fabian Sommer, dpa

Der BGH hat entschieden, dass Eltern den Facebook-Account ihrer toten Tochter einsehen dürfen. Das Urteil wurde mit Spannung erwartet - und gilt als wegweisend.

Eltern haben das Recht, auf das Facebook-Konto ihres toten Kindes zuzugreifen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das Urteil vom 12. Juli wurde von Juristen und dem Facebook-Konzern mit Spannung erwartet. Konkret ging es um die Frage, ob das Fernmeldegeheimnis oder das klassische Erbrecht Vorrang hat.

Vorgeschichte zum BGH-Urteil ist ein tragischer Todesfall. Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter 2012 an einem Berliner U-Bahnhof von einem einfahrenden Zug tödlich verletzt wurde. Unklar ist, ob es sich um einen Unfall oder um Suizid handelte. Die Eltern versprechen sich von dem Zugang zu den Chat-Nachrichten ihrer Tochter, Antworten auf diese Frage.

BGH-Urteil: Eltern dürfen auf Facebook-Konto des toten Kindes einsehen

Das Berliner Landgericht hatte 2015 in erster Instanz bereits im Sinne der Mutter entschieden. Facebook war dagegen in Berufung gegangen. Die zweite Instanz stellte sich gegen das Urteil des Landgerichts Berlin. Der Grund: Das Fernmeldegeheimnis schützt die Persönlichkeitsrechte Dritter - in diesem Fall die Chat-Partner auf Facebook. Nun hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden, dass die Eltern Zugriff auf das Konto bekommen müssen.

Die Eltern hatten zwar das Passwort für den Account ihrer Tochter, jedoch keine schriftliche Erklärung, die ihnen den Zugang zu ihrem Facebook-Account ausdrücklich erlaubte.

Der Gerichtsfall macht deutlich, wie wichtig es im digitalen Zeitalter ist, seine Daten im Netz zu verwalten - und auch für einen möglichen Todesfall vorzusorgen. Wir speichern Fotos und Dokumente in Clouds, posten auf Facebook, Instagram und Twitter, schließen elektronische Abos ab und verschicken Mails. Mit jedem Klick hinterlassen wir Spuren im Netz - der sogenannte digitale Nachlass.

Für die Erben ist es oft eine emotionale Angelegenheit, sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Fotos in Clouds und Nachrichten seien für Hinterbliebene wie ein Tagebuch. "Es sind Erinnerungen, die wertvoll und wichtig sind. Es geht darum, mit dem Tod einer nahestehenden Person abzuschließen", sagt Halm. Doch ohne entsprechende Regelung, verlieren die Erben die Hoheit über diese digitalen Erinnerungsstücke - zumindest bis jetzt. Durch das aktuelle Urteil könnte sich nun einiges ändern.

Alle Daten bleiben über den Tod hinaus bei Anbietern gespeichert

Trotzdem wird die Regelung des digitalen Nachlasses um so wichtiger - wenngleich bisher kaum einer daran denkt. "Es ist wichtig, um die Erben vor einer zeitaufwändigen und kostenintensiven Nachlasssuche zu schützen", sagt Judith Sauer, Anwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht von der Anwaltskanzlei JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner in Augsburg. Sie beschäftigt sich seit der Vorentscheidung des Kammergerichts Berlins vom  Mai 2017 mit "Digitalem Nachlass". In der Anwaltskanzlei arbeiten IT- und Erbrechts-Anwälte zusammen. Denn der digitale Nachlass, der mit dem Internetzeitalter einhergeht, schafft ein neues Spannungsfeld zwischen dem klassischen Erbrecht auf der einen und dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses im IT-Recht auf der anderen Seite.

Das Thema rund um den digitalen Nachlass ist schon seit einigen Jahren aktuell. Trotzdem werde der Regelungsbedarf bei den Erblassern noch kaum gesehen. "Die Auswirkungen werden unterschätzt", sagt Rechtsanwältin Judith Sauer. Wahrscheinlich liege das auch daran, dass die meisten Erblasser altersbedingt noch keinen allzu großen digitalen Nachlass hinterlassen. "Die heutige Generation 80 plus ist digital noch nicht ansatzweise so aktiv unterwegs wie die Generation der bis 70-Jährigen", sagt Sauer.

Noch machen sich wenig Menschen zu Lebzeiten Gedanken um ihr digitales Erbe

Zu ihren Mandanten zählen daher vorrangig die Erben. "Sie stehen vor den Schwierigkeiten, den virtuellen Nachlass zu ermitteln und wissen nicht recht, wie sie an diese Daten gelangen können, erklärt Sauer. Die Anwaltskanzlei JuS steht in diesem Fall beratend zur Seite. Doch es ist mühsam, einen Überblick darüber zu bekommen, welche Accounts ein Verstorbener hatte. Deshalb empfiehlt die Erbrechtsanwältin den digitalen Nachlass frühzeitig zu regeln.

Hilfreich ist es, zu Lebzeiten jeden Internet-Account mit Zugangsdaten aufzulisten. "Ungeachtet der Frage des digitalen Nachlasses ist das auch eine Chance, zu hinterfragen, ob man gewisse Accounts möglicherweise gar nicht mehr nutzt und bereits zu Lebzeiten eine Löschung sinnvoll wäre. Quasi die Entrümpelung auf digitaler Ebene. "

Tipps der Verbraucherzentrale Bayern zur Regelung des digitalen Nachlasses

Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, eine oder mehrere Personen des Vertrauens mit seinem digitalen Erbe zu beauftragen. Dabei sind zwei Dinge zu beachten: Es braucht eine schriftliche Vollmacht "über den eigenen Tod hinaus". Und zum anderen braucht es eine Liste, die sämtliche Accounts und Passwörter enthält. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, einen passwortgeschützen USB-Stick an einem sicheren Ort zu deponieren.

Zudem sollte der Verbraucher festlegen, was mit seinen Accounts und Profilen im Todesfall passieren soll. Zu klären ist zudem, welche Daten gelöscht und wie mit im Netz vorhandenen Fotos umgegangen werden soll. Auch eine Entscheidung, wie mit den Endgeräten, also Computer, Smartphone, Tablet und den dort gespeicherten Daten geschehen soll, ist wichtig. Die Vollmacht muss handschriftlich verfasst, mit einem Datum versehen und unterschrieben werden, sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale.

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