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  3. "Adblocker": BGH erlaubt Einsatz von Werbeblocker AdBlock Plus im Internet

"Adblocker"
19.04.2018

BGH erlaubt Einsatz von Werbeblocker AdBlock Plus im Internet

Das Kölner Unternehmen Eyeo und sein Werbeblocker AdBlock Plus beschäftigen den Bundesgerichtshof.
Foto: Stephan Jansen, dpa

Verlage müssen Verluste bei Werbeeinnahmen für Online-Zeitungen hinnehmen: Wie der Bundesgerichtshof entschied, dürfen Werbeblocker eingesetzt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Einsatz des Werbeblockers AdBlock Plus im Internet erlaubt. Das Programm, das für Internetnutzer unerwünschte Werbung etwa auf Seiten von Online-Zeitungen automatisch unterdrückt, ist nicht wettbewerbswidrig, entschied der BGH in einem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Verlage finanzieren ihre kostenlosen Online-Zeitungen mit Werbeeinnahmen und sehen in den Computerprogrammen wie Adblock Plus eine Gefahr für ihr Geschäftsmodell. (Az. I ZR 154/16)

Damit scheiterte die Klage des Axel Springer Verlags gegen den Vertreiber von AdBlock Plus, die Eyeo GmbH. Dessen Programm unterdrückt automatisch Werbung, die von den Filterregeln erfasst wird und in einer sogenannten Blacklist enthalten ist. Unternehmen können sich von dieser Blockade aber freikaufen und ihre Werbung gegen Entgelt in eine sogenannte Whitelist aufnehmen lassen - falls diese Werbung verschiedene Anforderungen erfüllt und Eyeo am Umsatz der Werbung beteiligt wird.

Laut BGH verlangt Eyeo bei kleineren und mittleren Unternehmen für die Ausnahme von der automatischen Blockade keine Umsatzbeteiligung. Zudem können die Nutzer des Werbeblockers die in der Whitelist enthaltene Werbung blockieren, indem sie den in den Filtereinstellungen gesetzten Haken bei der Einstellung "Einige nicht aufdringliche Werbung zulassen" entfernen.

Medienberichten zufolge sollen hinter Eyeo Investoren aus der Werbebranche stehen

Dem Urteil zufolge behindert das Geschäftsmodell von Eyeo nicht das von Online-Zeitungen die sich mit Werbung finanzieren, weil Eyeos Geschäftsmodell die Existenz der Online-Zeitungen voraussetzt. Zudem könnten sich die Verlage gegen Adblocker dadurch wehren, dass sie deren Nutzer von ihren Online-Angeboten aussperren.

Am Oberlandesgericht München waren bereits Klagen der Süddeutschen Zeitung, RTL Interactive sowie Pro Sieben Sat 1 Media gegen Eyeo gescheitert. Der Rechtsvertreter des Springer-Verlags, Cornelis Lehment, bezifferte den Umsatzausfall mit Werbung wegen AdBlock Plus bei den Online-Zeitungen bild.de und welt.de mit rund 20 Prozent im Jahr. AdBlock Plus werde weltweit bei über 100 Millionen Nutzern eingesetzt; in Deutschland seien es rund 15 Millionen, sagte Lehnert in Bezug auf frühere Zahlen von Eyeo.

Medienberichten zufolge sollen hinter Eyeo Investoren aus der Werbebranche stehen, die mit dem Werbeblocker ein eigenes Werbenetzwerk errichten wollen. Mit der Blockade und Freigabe per Zahlung solle versucht werden, das Werbegeschäft anderer zu übernehmen. (AFP)

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