
Datenschützer machtlos im Fall Google

München/Berlin (dpa) - Der Fall Google "Street View" macht nach Ansicht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar die Schwächen des Datenschutz in Deutschland deutlich.
Es zeige sich, "dass der Umgang mit Geodaten dringend geregelt gehört", sagte Caspar der "Süddeutschen Zeitung" (Samstag). Zwar habe Google zugesagt, bei der Veröffentlichung der Straßenansichten den Datenschutz zu wahren. "Wenn sich das Unternehmen aber nicht an seine Zusagen hält, hätte ich wenig in der Hand", sagte Caspar. "Einen Bußgeldbescheid durchzusetzen, wäre bei der gegenwärtigen Gesetzeslage schwierig."
Caspar mahnte ein rasche Reform des Bundesdatenschutzgesetzes an. Der Staat habe eine Schutzpflicht gegenüber den Bürgern. "Er muss Regeln schaffen, die einen wirksamen Datenschutz möglich machen", sagte er. "Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Aufregung verstehe ich nicht, wieso man sich da Zeit lässt."
Nach einem Bericht "Berliner Zeitung" (Samstag) hat der Internetkonzern bereits eine Vielzahl von Widersprüchen gegen die Veröffentlichung von Häusern bei "Street View" erhalten. Man gehe von einer fünfstelligen Zahl an Widersprüchen aus, sagte eine Unternehmenssprecherin dem Blatt. Bereits seit Mai vergangenen Jahres können laut Google Bürger einen schriftlichen Widerspruch bei dem Internet-Unternehmen einreichen.
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