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Roaming-Gebühren
19.07.2017

Der erste Sommerurlaub ohne Roaming: Fallstricke bleiben trotzdem

Sorglos surfen? In der Theorie sind Roaming-Gebühren im EU-Ausland abgeschafft. In der Praxis könnten auf so manche Mobilfunknutzer aber böse Überraschungen zukommen.
Foto: Daniel Naupold, dpa

Seit die Roaming-Gebühren abgeschafft wurden, ist Surfen im Ausland einfacher und kostengünstiger. Doch es gibt noch Fallstricke.

Seit Mitte Juni gehören die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union der Vergangenheit an. Das bedeutet, dass die Bedingungen des im Heimatland abgeschlossenen Mobilfunkvertrages auch in allen derzeit 28 EU-Mitgliedstaaten gelten. Das schließt grundsätzlich auch das Surfen im Ausland ein. Aber es gibt Ausnahmen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Worauf sollten deutsche Mobilfunknutzer bei der Tarifwahl generell achten?

Wer in Deutschland einen Mobilfunkvertrag abschließt oder eine Prepaid-Karte erwirbt, bezahlt üblicherweise auch für Surfen im Internet. Fast alle bisher gängigen Tarife schlossen darin das sogenannte Roaming, also die Nutzung ausländischer Mobilfunknetze, ein. Allerdings wurden dafür bis Mitte Juni 2017 zusätzliche Kosten berechnet. Das ist aufgrund der EU-Regelung seit Mitte Juni verboten.

Allerdings ist es Mobilfunkanbietern erlaubt, Roaming grundsätzlich auszuschließen. Das ermöglicht es den Anbietern, günstigere Tarife zu realisieren. Wer also sichergehen will, dass der Datenaustausch auch beim Aufenthalt im Ausland funktioniert, der muss darauf achten, dass das EU-Roaming zum Tarifumfang gehört. Mittelfristig ist mit immer mehr Tarifvarianten zu rechnen, die kein EU-Roaming beinhalten. Gerade Billiganbieter dürften auf diese Weise die eigenen Kosten senken, um weiterhin kostengünstige Tarife anbieten zu können. Denn für die Nutzung der ausländischen Mobilfunknetze müssen die Anbieter auch nach Inkrafttreten der neuen EU-Regeln einen finanziellen Ausgleich leisten.

Die EU-Regeln ermöglichen es den Mobilfunkanbietern auch, eine dauerhafte Nutzung im Ausland zu unterbinden. So gibt es beispielsweise in Österreich die ersten Tarife, die genau definieren, welches Datenvolumen im Ausland zur Verfügung steht – von zwei Gigabyte innerhalb eines Monats beispielsweise 1,2 Gigabyte. Zudem kann der Anbieter einen Vertrag kündigen, wenn die Nutzung dauerhaft primär im Ausland erfolgt.

Der Hintergrund: Die Sorge der Mobilfunkanbieter war groß, dass sich ihre Kundschaft ganz im Sinne eines freien europäischen Marktes eine SIM-Karte in einem Land kauft, in dem die Kosten für die Mobilfunk-Nutzung besonders gering sind. Gerade die deutschen Kunden hätten auf diese Idee kommen können, denn die Preise hierzulande sind mit die höchsten in Europa. Insbesondere das in Tarifen enthaltene Datenvolumen ist in Deutschland sehr gering. Üblich sind hierzulande oft noch ein bis fünf Gigabyte pro Monat, während in zahlreichen Nachbarländern zehn und mehr Gigabyte enthalten sind und sich die meisten Finnen über eine tatsächlich unbegrenzte Datenmenge in Höchstgeschwindigkeit freuen dürfen.

Die beschlossenen Regeln verhindern damit Kritikern zufolge einen freien Markt, der es einem Kunden erlauben würde, sich eine SIM-Karte in einem Land zu kaufen, in denen die Preise für mobiles Internet niedriger sind, und diese dann dauerhaft in Deutschland zu nutzen.

Was gilt es speziell im Ausland zu bedenken?

Gedacht sind die neuen EU-Regelungen für einen gelegentlichen Aufenthalt im Ausland. Hiervon profitieren Urlauber oder Geschäftsreisende. Sie können, sofern ihr Vertrag Roaming enthält, künftig ohne Zusatzkosten im Internet surfen oder E-Mails abrufen.

Allerdings könnten gerade deutsche Mobilfunkkunden dabei schnell an die Grenzen ihres Tarifs stoßen, der – wie erwähnt – häufig nur ein vergleichsweise geringes Datenvolumen enthält. Wer nur gelegentlich ins EU-Ausland reist und sein Internet-Verhalten nicht ändert, sollte mit seinem bestehenden Tarif keine Probleme bekommen. Denn er ist im Regelfall dem eigenen Nutzungsverhalten angepasst und damit ausreichend.

Allerdings ist es nicht ungewöhnlich, dass der Bedarf an mobilem Internet während einer Geschäfts- oder Urlaubsreise drastisch ansteigt. Schließlich steht kein stationäres Internet wie im Büro oder zu Hause zur Verfügung – und der Bedarf, Informationen abzurufen, oder der Wunsch, Bilder oder Videos auszutauschen, steigt häufig deutlich an. Für diesen Fall erlauben deutsche Mobilfunkanbieter zwar den Kauf zusätzlicher Datenpakete, die gleichbleibend schnelles Internet ermöglichen. Allerdings sind damit hohe Kosten verbunden.

Es lohnt sich, sich vor der Reise über den eigenen Tarif schlauzumachen.
Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Welche Alternativen und Praxis-Tipps gibt es für deutsche Mobilfunknutzer, um Geld zu sparen?

In fast allen EU-Ländern ist mobiles Internet deutlich kostengünstiger als in Deutschland. So lassen sich in Portugal für einen Euro pro Tag unbegrenzt viele Daten empfangen und versenden und in Frankreich kostet ein Datenvolumen von 100 Gigabyte pro Monat gerade einmal 20 Euro – und das jeweils im Rahmen eines Prepaid-Tarifes, der keine längerfristige Bindung erfordert. Somit gibt es nach dem Auslandsaufenthalt auch keine Folgekosten. Die Idee liegt also nahe, sich eine zusätzliche SIM-Karte im Ausland zu besorgen und mit deren Hilfe kostengünstig im Internet zu surfen.

Idealerweise steckt diese SIM-Karte dann aber nicht im Handy, sondern in einem mobilen Hotspot. Ein solches Gerät kostet zwischen 50 und 100 Euro und setzt das Mobilfunksignal in ein Wireless-LAN-Signal um. Somit können mehrere Geräte auf die Verbindung zugreifen. Eine solche Nutzung von zwei Geräten hat dann den Vorteil, dass die Erreichbarkeit auf dem Handy unter der deutschen Rufnummer gewährleistet bleibt.

Was muss man über den „Sonderfall“ Schweiz wissen?

Nicht zuletzt aufgrund des schlechten Kurses des Euro gegenüber dem Schweizer Franken ist die Schweiz als Reiseland aus deutscher Sicht nicht wirklich populär. Allerdings ist die Schweiz ein wichtiges Transitland. So manche Urlaubsreise nach Italien, Frankreich, Spanien oder Portugal führt hindurch.

Dabei ist unbedingt zu berücksichtigen, dass die Schweiz eben kein EU-Mitglied ist und die neuen, vorteilhaften Roaming-Regeln deshalb dort nicht gelten. Wer also keinen speziellen Vertrag hat, der die Schweiz beim Roaming einschließt, muss bei der Internet-Nutzung wie auch beim Telefonieren weiterhin mehr oder weniger hohe Aufpreise bezahlen.

Das gilt im Übrigen auch, wenn sich das Smartphone gar nicht in der Schweiz befindet, es sich aber in ein Schweizer Mobilfunknetz eingebucht hat. Das ist im Grenzbereich durchaus üblich – beispielsweise in Lindau am Bodensee. Mehr zum Thema lesen Sie hier: Aufs Kreuz gelegt: Kein Ende der Roaming-Gebühren auf dem Schiff

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