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Abmahnwelle
12.06.2014

EU-Gericht hat entschieden: Redtube-Streaming ist doch legal

Nach den massenhaften Redtube-Abmahnungen, kam nun ein Urteil aus höchster Instanz. Streaming ist laut EuGh jetzt legal.
Foto: Screenshot: AZ

User der Porno-Website "Redtube" wurden wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung von einer Anwaltskanzlei abgemahnt. Ein Urteil des EuGh zeigt nun, dass dies nicht rechtens war.

Tausende Nutzer der Porno-Website Redtube wurden vergangenen Winter wegen Urheberrechtsverletzungen von der Regensburger Anwaltskanzlei "Urmann + Collegen (U+C)" abgemahnt. Sie sollten im Zuge dessen einen Strafbetrag von 250 Euro bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Doch inwieweit die Anwaltskanzlei legal an die Nutzerdaten gelangen konnte, blieb unklar. Auch die technische Möglichkeit des Streamings bewegte sich rechtlich in einer Grauzone. Streaming war bis dato weder verboten noch legalisiert.

EuGh-Urteil: Streaming ist legal

Der Europäische Gerichtshof übernahm nun einen ähnlichen Fall und erklärte das Streaming offiziell für legal. Beim Streaming würden demnach keine Urheberrechtsverletzungen begangen, da die Inhalte lediglich im Browser-Cache zwischengespeichert werden. Das Urteil  könnte somit den Abmahnungen der Regensburger Anwälte jede rechtliche Grundlage entziehen.

Kölner Landgericht genehmigte zunächst Herausgabe der Nutzerdaten

Ein Antrag zur Herausgabe der Daten der Streaming-Nutzer durch die Anwaltskanzlei war vom Kölner Landgericht zunächst durchgewunken worden, obwohl eine Urheberrechtsverletzung durch das Streaming rechtlich nicht gegeben war. Experten betrachteten diese Maßnahme als juristischen Faux-Pas. Dies dämmerte schließlich auch dem Kölner Landgericht. Ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wurde eingeleitet. Nach Angaben der Behörde sollte der Anfangsverdacht geprüft werden, ob dem Kölner Landgericht falsche eidesstattliche Erklärungen vorgelegt wurden.

Betroffene der Abmahnwelle können sich von nun an auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes stützen, der höchsten juristischen Instanz Europas. Um jedoch Ansprüche gegenüber der Regensburger Anwaltskanzlei  "Urmann + Collegen (U+C)"geltend machen zu können, müsse man ihr vorsätzlichen Betrug nachweisen, sagt der Augsburger Anwalt für Internetrecht Hagen Hild. Im Moment liefen mehrere Klagen gegen "Urmann + Collegen (U+C)". Abgemahnte, die das Geld noch nicht überwiesen haben, sollen das auch künftig nicht tun. "Redtube ist legaler Content", sagt Hild.

Vorsicht ist geboten: Nicht jeder Internetdienst ist legal

Downloads und Streaming-Dienste sind dennoch nicht zu unterschätzen. Sobald auf einem Streaming-Dienst ein neu im Kino anlaufender Blockbuster erscheine, müsse man damit rechnen, dass der Dienst illegal sei, so Hagen Hild. "So etwas gibt es nirgends auf legalem Wege", sagt der Anwalt für Internetrecht.

Auch der häufig genutzte Dienst "Popcorn Time" ist rechtlich nicht einwandfrei zu bewerten. "Popcorn Time" verspricht mittlerweile zwar vermeintlich abmahnsicheres Streaming mithilfe einer verschlüsselten IP-Adresse, doch darauf verlassen sollte man sich nicht. Solche Portale bieten nicht nur illegale Inhalte an, sondern nutzen "Peer-to-Peer-Streaming" (P2P). Bei einer P2P-Verbindung, lädt der Nutzer während des Streamings Daten herunter und hoch. Dadurch wird er selbst zum Anbieter des meist illegalen Materials und macht sich strafbar.

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