EU-Kürzungen der Roaming-Gebühren waren rechtmäßig
Luxemburg/Brüssel (dpa) - Rückschlag für die Telekom-Riesen: Die Europäische Kommission hat bei ihrem Vorgehen gegen exorbitant hohe Gebühren für Mobilfunkgespräche im europäischen Ausland Experten zufolge rechtmäßig gehandelt.
Wie der Generalanwalt der Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Miguel Poiares Maduro, in seiner Stellungnahme am Donnerstag in Luxemburg erklärte, wählten die Gesetzgeber, die EU- Kommission und die zuständigen EU-Minister, die richtige Rechtsgrundlage für ihre Verordnung. Mit dem Gesetz hat die EU vor gut zwei Jahren die hohen sogenannten Roaming-Gebühren teilweise um mehr als 70 Prozent gesenkt.
Dagegen wehren sich Europas größte Telekomkonzerne Vodafone, Telefonica O2, Orange und T-Mobile. Ein britisches Gericht übermittelte den Streit jetzt an den EuGH, um Klarheit mit Blick auf die Rechtsgrundlage zu schaffen. Die obersten EU-Richter sind an die Einschätzung des Generalanwalts nicht gebunden, folgen ihr aber meistens. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Der Brüsseler Behörde zufolge haben die Anbieter bis zu 200 Prozent Gewinn auf getätigte Auslandsgespräche und bis zu 400 Prozent auf eingehende Anrufe gemacht. Es könne mit gutem Grund angenommen werden, dass diese Gebühren Leute von der Inanspruchnahme grenzüberschreitender Dienstleistungen abhielten, erklärte Maduro. Die EU-Kommission hat die Aufgabe, Beschränkungen für den gemeinsamen EU-Binnenmarkt zu bekämpfen. Deshalb sei die Grundlage der Verordnung, die eine Obergrenze für die Roaming-Gebühren setzte, nämlich Artikel 95 des EG-Vertrags, richtig gewesen.
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