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Kommunalpolitik
27.02.2019

Erst Strabs, jetzt Strebs und weiter Streit

CSU und Freie Wähler verständigen sich bei den Kommunalfinanzen auf eine Übergangslösung für Altfälle bei der Straßenerschließung.
Foto: Monika Skolimowska, dpa

CSU und Freie Wähler verständigen sich bei den Kommunalfinanzen auf eine Übergangslösung für Altfälle bei der Straßenerschließung. Was das für die Kommunen bedeutet.

München Nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Strabs) haben CSU und Freie Wähler nun auch einen Kompromiss im Streit um die Straßenerschließungsbeiträge (Strebs) gefunden. Sie sollen zwar nicht, wie von den Freien Wählern im Wahlkampf gefordert, abgeschafft werden. Das scheiterte am Widerstand der CSU. Eine Übergangslösung, die von dem Kaufbeurer FW-Abgeordneten Bernhard Pohl ausgearbeitet wurde, aber soll es Städten und Gemeinden ermöglichen, ihre oft ärgerlichen Altfälle abzuschließen, ohne sie den Anwohnern in Rechnung stellen zu müssen. Pohls Vorschlag ist im Landtag umstritten. SPD-Fraktionsvize Klaus Adelt wirft den Regierungsparteien vor, „ein unerträgliches Chaos auf dem Rücken der Kommunen“ zu veranstalten.

Bei den Altfällen handelt es sich um Ersterschließungen von Straßen, die zum Teil schon vor Jahrzehnten begonnen, aber mit den Grundstückseigentümern immer noch nicht abgerechnet wurden. Bereits im Jahr 2016 hatte die damalige CSU-Staatsregierung im Gesetz verankert, dass Ersterschließungen spätestens nach 25 Jahren abgerechnet sein müssen. Auslöser dafür war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Darin war festgeschrieben worden, dass es Grundstückseigentümern nicht zuzumuten sei, nach mehr als 25 Jahren noch eine Rechnung für die Erschließung ihrer Straße gestellt zu bekommen. In Bayern sollten deshalb alle Projekte, die 1996 oder früher begonnen worden waren, bis zum 1. April 2021 abgerechnet sein.

Diese Regelung brachte, weil es im Freistaat offenbar eine Vielzahl derartiger unerledigter Fälle gibt, viele Bürgermeister in die Zwickmühle. Schon der Streit um die Strabs hatte in vielen Kommunen die Emotionen hochkochen lassen. Nun drohte auch noch Ärger wegen der Strebs: Die Altfälle einfach weiter unbearbeitet liegen zu lassen, war nicht mehr möglich. Schnell noch abrechnen könnte den Zorn der betroffenen Grundstückseigentümer zur Folge haben. Nicht abrechnen und die Frist verstreichen lassen, könnte dem Bürgermeister im schlimmsten Fall den Vorwurf der Untreue einbringen.

Deshalb haben sich die Regierungsfraktionen jetzt auf eine Übergangslösung für all jene Fälle verständigt, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 noch fällig werden. Danach können die Kommunen innerhalb der Frist entweder noch abrechnen oder den Anwohnern den Erschließungsbeitrag komplett erlassen. Diese Regelung sorge dafür, so sagte der kommunalpolitische Sprecher der Freien Wähler, Joachim Hanisch, „dass die Problematik endgültig vom Tisch kommt“. Im Ergebnis, so sagte sein Kollege Pohl, hätten die Kommunen jetzt „völlige Gestaltungsfreiheit“.

Die SPD im Landtag kritisiert die geplante Gesetzesänderung dagegen als „völlig verfehlt“ – insbesondere auch deshalb, weil es für die Kommunen keinen weiteren finanziellen Ausgleich geben soll. Fraktionsvize Adelt: „Es schlägt dem Fass den Boden aus, dass die Regierungskoalition den Kommunen nicht nur den Schwarzen Peter bei der Abrechnung zuschiebt, sondern sie auch noch für die eigene Inkompetenz verantwortlich machen will. Die Kommunen sollen wieder selbst entscheiden, ob sie abrechnen oder nicht.“

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