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  3. Musikbranche: Facebook schließt Lizenzvertrag mit Warner Music

Musikbranche
09.03.2018

Facebook schließt Lizenzvertrag mit Warner Music

Facebook-Nutzer können künftig vom Musik-Angebot von Warner Music profitieren.
Foto: Franziska Gabbert, dpa (Symbolbild)

Facebook weitet seine Partnerschaften mit der Musikbranche aus. Nach Universal Music und Sony Music hat der Internetkonzern nun den nächsten Vertrag geschlossen.

Der Internetkonzern Facebook und Warner Music gehen gemeinsame Wege: Das haben die beiden Unternehmen am Freitag mitgeteilt. Damit können Facebook-Nutzer künftig auf legale Weise Musik und Videos aus dem Warner-Katalog auf ihre Facebook-Seite hochladen. Ähnliche Verträge hatte Facebook in den vergangenen Monaten bereits mit den Warner-Konkurrenten Universal Music and Sony Music geschlossen. Durch die Partnerschaften will Facebook stärker als bislang in direkte Konkurrenz zu YouTube treten, der bislang populärsten Onlineplattform für Musikvideos. YouTube hat seinerseits Lizenzverträge mit den größten Musiklabels abgeschlossen.

Finanzielle Details sind nicht bekannt

Zudem will Facebook mittels der Musik-Partnerschaften seinen Rückstand gegenüber anderen Internetgiganten wie Apple oder Google beim sogenannten Musikstreaming aufholen. Zum Deal mit Facebook erklärte Warner-Digitalchef Ole Obermann, dadurch würden "das Universum des Musikstreamings erweitert und zusätzliche Einnahmen für Künstler geschaffen". Zu den finanziellen Konditionen des Vertrages äußerten sich die beiden Unternehmen allerdings nicht.

Die weltweit mehr als zwei Milliarden Nutzer des Facebook-Netzwerks dürfen künftig auf den Katalog von Warner zugreifen, das Superstars wie Ed Sheeran oder Coldplay unter Vertrag hat. Sie dürfen Videos und Songs aus dem Katalog auf ihre Facebook-Seite hochladen oder Warner-Produkte für selbstproduzierte Videos oder andere Inhalte verwenden. Der Lizenzvertrag gilt auch für den zum Facebook-Konzern gehörenden Bilderdienst Instagram. Schon jetzt gibt es viel Musik auf Facebook. In manchen Fällen wird sie aber von dem Unternehmen entfernt, wenn es einen Verstoß gegen die Urheberrechte sieht. (afp)

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