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Impressumspflicht
17.06.2011

Fehlendes Impressum bei kino.to: Abmahnung für Ministerium

Abgeschaltet von der Polizei: Welche Folgen die Nutzung von Filmportalen wie kino.to für den einzelnen Nutzer hat, ist unter Juristen umstritten. (Bild: dpa)

Die Schließung der illegalen Filmseite kino.to durch Polizisten hat für das sächsische Innenministerium eine kuriose Folge: Eine Firma ließ das Ministerium per Anwalt abmahnen.

kino.to war mit mehreren Millionen Besuchern am Tag eine der beliebtesten Filme-Seiten im Internet - allerdings eine nicht legale. Denn auf kino.to wurden illegale Streams verlinkt. Besucher konnten sich so aktuellste Kinofilme und Serien ansehen, ohne dafür zu bezahlen.

Vergangene Woche gingen Polizeibeamte im Auftrag des sächsischen Innenministeriums gegen kino.to vor. Die mutmaßlichen Drahtzieher der FIlm-Seite wurden verhaftet, die Seite selbst von den Beamten geschlossen. Besucher der Webseite bekamen nur noch einen Hinweis zu sehen, dass die Kriminalpolizei das Angebot dicht gemacht habe.

Womit Ermittler und Ministerium sicher nicht rechneten: Schließung der Seite und Hinweis brachten ihnen jetzt rechtlichen Ärger ein. Denn die Betreiber der Film-Informations-Seite cineastentreff.de ließen das Ministerium per Rechtsanwalt abmahnen. Das habe nämlich versäumt, nach der Übernahme von kino.to ein Impressum auf die Seite zu setzen. Und das sei eine Ordnungswidrigkeit.

"Wegen eines fehlenden Impressums werden jährlich tausende Homepagebetreiber abgemahnt. Als Behörde müssen Sie genauso wie etwa Internethändler, Gewerbetreibende oder einfache Internetuser den Informationspflichten nachkommen", heißt es in der Abmahnung, die cineastentreff.de und seine Anwälte auch veröffentlichten (PDF-Dokument). Durch die fehlende Angabe eines  Impressums habe sich das Ministerium ordnungswidrig verhalten. Das könne mit einem Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Das Innenministerium solle sich nun gegenüber cineastentreff.de per Unterlassungserklärung verpflichten, nie wieder gegen die Impressumspflicht zu verstoßen. Zudem solle es die angefallenen Anwaltskosten von 411 Euro bezahlen.

In Internetblogs, Foren und Netzwerken wird die Aktion dennoch bejubelt. Denn tatsächlich werden jedes Jahr in Deutschland zigtausende Internetnutzer teils wegen kleinster Versäumnisse abgemahnt und zur Kasse gebeten - die Rechtslage macht es möglich. Forderungen, den Abmahn-Missbrauch durch gesetzliche Änderungen zu stoppen, werden von der Politik bislang ignoriert.

Ob die Abmahnung tatsächlich Erfolg haben soll oder wird, ist unklar. Experten wie der bekannte Strafrechtler und Blogger Udo Vetter (lawblog.de) sind da kritisch. Vetter wertete die Aktion als "schön ironisch und ein herrlicher PR-Stunt, der – je nach Reaktion des Ministeriums – noch wunderbar weitergehen kann. Mehr aber auch nicht." Und auch Adrian Schneider hat auf telemedicus seine Zweifel: "Zumindest aber ist die Abmahnung auf Basis des Wettbewerbsrecht juristisch nicht haltbar", meint er. "Viel mehr als eine nett gemeinte Protestaktion gegen das Abmahnwesen kann man in der Aktion von cineastentreff.de also wohl nicht sehen." bo           

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