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27.07.2010

Geldstrafen für Freenet-Manager abgemildert

Geldstrafen für Freenet-Manager abgemildert
Foto: DPA

Hamburg (dpa) - Im Revisionsprozess um verbotene Insidergeschäfte hat das Hamburger Landgericht die Geldstrafen für zwei Spitzenmanager der Telekommunikationsfirma Freenet abgemildert.

Ex-Firmenchef Eckhard Spoerr und sein Finanzvorstand Axel Krieger hatten nach Ansicht der Wirtschaftsstrafkammer beim Verkauf von Aktien im Sommer 2004 Insiderwissen ausgenutzt - und damit Millionen verdient.

Das Landgericht der Hansestadt sprach die beiden Angeklagten bereits im Januar 2009 schuldig. Dagegen waren sie vor den Bundesgerichtshof gezogen - und bekamen teilweise recht. Die Karlsruher Richter bestätigten zwar den Schuldspruch. Nicht aber die Berechnung des Sondervorteils, den die Manager mit den Aktiengeschäften erzielten: Er sei zu ihren Ungunsten berechnet worden. In dem neuen Verfahren ging es daher ausschließlich um das Strafmaß.

Das Gericht verurteilte Spoerr und Krieger am Dienstag zwar - wie im ersten Prozess - zu einer Geldstrafe von je 300 Tagessätzen. Der sogenannte Verfall von Vermögensvorteilen fällt jetzt aber deutlich geringer aus. Verfall bedeutet, dass der Staat Geld von den Managern einzieht, damit sie finanziell nicht mehr von dem verbotenen Insiderhandel profitieren.

Im ersten Verfahren hatte das Gericht bei Spoerr noch den Verfall über gut 705 000 Euro angeordnet, bei Krieger über knapp 700 000 Euro. Nun werden bei Spoerr nur noch 327 000 Euro abgeschöpft, bei Krieger 324 000 Euro. "Mit der Anordnung des Verfalls hat die Kammer den gesamten Vorteil abgeschöpft, den die Angeklagten aus der verbotenen Transaktion gezogen hatten", sagte Gerichtssprecher Janko Büßer.

Denn die Angeklagten hätten beim Verkauf der Aktien wegen ihres Insiderwissens nicht den Wertverlust hinnehmen müssen, den andere Aktionäre infolge des Kursverlustes erlitten hätten.

Für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden bedeuten 300 Tagessätze zu je 250 Euro eine Geldstrafe von 75 000 Euro, Finanzvorstand Krieger muss 120 000 Euro zahlen (300 Tagessätze zu je 400 Euro). Auch im ersten Prozess waren beide Angeklagte zu je 300 Tagessätzen verurteilt worden. Weil das Gericht damals aber von anderen wirtschaftlichen Verhältnissen der Manager ausging, gab es für Spoerr eine Strafe von 300 000 Euro und für Krieger von 150 000 Euro.

Die Manager hatten nach Feststellung des Gerichts im Juli 2004 jeweils mehr als 60 000 Freenet-Aktien in mehreren Tranchen verkauft. Mit ihrem Sonderwissen über die negative geschäftliche Entwicklung des Unternehmens hätten sie aber damit gerechnet, "dass nach Veröffentlichung der Geschäftsdaten für das 2. Quartal 2004 der Aktienkurs erheblich nachgeben werde". Gegen das Urteil vom Dienstag können die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft innerhalb von einer Woche erneut Revision einlegen.

Mitte Juli war bekanntgeworden, dass Finanzvorstand Krieger den Mobilfunkanbieter zum Ende des Jahres verlässt. Er wolle seinen dann auslaufenden Vertrag nicht verlängern, hatte ein Unternehmenssprecher erklärt. Spoerr hatte bis Januar 2009 fast zehn Jahre lang an der Spitze der Freenet AG gestanden. In dieser Zeit war es ihm gelungen, das Unternehmen als einen der führenden Anbieter im deutschen Internet- und Mobilfunkmarkt zu etablieren.

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