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02.03.2010

Google kämpft um Sympathie für "Street View"

Google kämpft um Sympathie für «Street View»
Foto: DPA

Hannover (dpa) Die drei Jura-Studenten wollen es genau wissen: "Wenn sich jemand über "Street View" beschwert: Werden die Daten direkt herausgenommen oder erst, wenn das Einspruchsverfahren durch ist?" Die Mitarbeiterin von Google zuckt die Schultern.

"Das weiß die Rechtsabteilung", sagt sie bedauernd - aber die Juristen sind heute nicht da. "Das wird sicher mal ein höchstrichterliches Urteil geben", meint einer der drei Drittsemester mit Kennermiene. Während die vier reden, bemalen zwei Studentinnen in Bonbon-Farben einen Opel Astra, auf dem in luftiger Höhe eine Kamera montiert ist.

Bunt, freundlich, offen: Nach der harten Kritik an seinem neuen Dienst "Street View" macht Google auf der Cebit Werbung in eigener Sache. Es ist der erste Google-Stand auf der weltgrößten IT-Messe überhaupt.

Statt Online-Präsentationen und Mund-zu-Mund-Propaganda setzt der Internet-Riese dieses Mal auf den direkten Kontakt und gedruckte Broschüren. In der Messehalle dienen drei bunt besprühte "Street- View"-Autos als viel fotografierter Hingucker, an vier Laptops zeigen Mitarbeiter, wie der Kartendienst in anderen Ländern aussieht. Und Journalisten drückt das Unternehmen ein Gutachten in die Hand, das den Dienst als "datenschutzrechtlich unbedenklich" einstuft.

"Street View" ist eine Ergänzung zum Online-Kartendienst "Maps". Während die klassischen Karten und Satellitenbilder nur eine Sicht von oben bieten, zeigt die neue Funktion einen Rundum-Blick des Straßenzuges, inklusive Häusern, Autos und Passanten. Google nennt die Panoramabilder "virtuelle Reise" - Kritiker sehen darin eine grobe Verletzung der Privatsphäre.

Die Mitarbeiter in der Messehalle wollen vor allem eine Botschaft unters Messevolk bringen: Google ist weder Voyeur noch Spion. Und so wiederholen sie immer wieder: Gesichter und Autokennzeichen werden automatisch unkenntlich gemacht. Wer Bilder seines Hauses nicht im Netz haben will, kann sich beschweren. Eine junge Googlerin zeigt am Laptop, wie es geht: Ein paar Mausklicks - und schon erhält Google eine Nachricht.

Der Internetkonzern, der seine Produkte sonst fast nur virtuell bewirbt, verteilt dazu handliche Broschüren in einem freundlichen Blau-Ton. "Es kommen viele Besucher, die "Street View" super finden", versichert die Mitarbeiterin.

Nicht alle, die bei den bunt bemalten Autos stehenbleiben und die Kamera zücken, sehen das genauso. Ein Rentner aus Wolfsburg stört sich vor allem daran, dass die Kameras in 2,90 Metern Höhe montiert sind. "Damit wird doch über den Zaun oder die Hecke fotografiert", sagt. "Es gibt immer Ganoven, die so was ausnutzen", fürchtet er. Auch für die Malaktion hat er wenig übrig: "Schade um die schönen Autos."

Gerade die Aufnahmehöhe hatten Juristen vom Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft in Karlsruhe moniert. Zulässig sei nur, was ein normaler Passant sehen kann, erklärten die Experten am Montag - und das sei eine Höhe von zwei Metern. Damit widersprachen sie anderen Juristen, die den Dienst als "datenschutzrechtlich unbedenklich" bezeichnet hatten.

Der Kritik an der Kamerahöhe begegnet Google im Gespräch mit den Medien. Die Journalisten drängeln sich in den Saal, viele müssen hinter den Stuhlreihen stehen; so voll ist kaum eine der Pressekonferenzen auf der Cebit. "Wir haben verstanden, dass eine Menge Informationsbedarf besteht", sagt Google-Sprecher Kay Oberbeck.

Die Kamerahöhe sei sinnvoll, da die Geräte besser Straßenzeichen und Schilder von Geschäften und Restaurants aufnehmen könnten, sagte Oberbeck. Gleichzeitig verhindere Google so, dass Passanten auf der Straße direkt abgelichtet würden, was bei 1,80 Metern Höhe der Fall wäre. Trotz der Aufnahmehöhe ermöglichten die Fotos keinen Blick in abgeschirmte Areale wie Gärten, betonte Oberbeck. Die Kameras seien waagerecht ausgerichtet und fotografierten nicht von oben herab.

Ansonsten wiederholen die Mitarbeiter aus der Zentrale in Mountain View und dem Ableger in Hamburg wieder und wieder: Google ist kein Eindringling, Datenschutz steht an erster Stelle. Journalisten, die das schriftlich haben wollten, hilft der Suchmaschinen-Primus. Am Eingang verteilt er ein zweiseitiges Papier: die Zusammenfassung eines juristischen Gutachtens, verfasst von Prof. Nikolaus Forgó von der Universität Hannover. Fazit: "Street View" ist "in der momentan geplanten Ausgestaltung datenschutzrechtlich unbedenklich".

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