Jetzt auch Ermittlungen gegen kino.to-Nutzer möglich
Nutzer von Filmbörse kino.to könnten jetzt möglicherweise doch ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft geraten. Grund sind sichergestellte Daten des Zahlungsdienstes Paypal.
Die Seite kino.to war im Sommer 2011 von Polizei und Staatsanwaltschaft geschlossen worden. Über das Internetportal hatten Nutzer kostenlosen Zugriff auf illegal ins Netz gestellte aktuelle Kinofilme und TV-Serien.
Nach dem Schlag gegen die Filmbörse waren mehrere Betreiber und Beteiligte in den vergangenen Jahren wegen Verstößen gegen das Urheberrecht zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt worden. Ob sich auch die Nutzer von kino.to strafbar gemacht hatten, blieb dabei umstritten. Ermittlungen gab es zunächst nicht.
Jetzt allerdings könnten mehrere tausend Nutzer von kino.to doch ins Visier der Fahnder geraten - und müssen möglicherweise mit Strafverfahren und Hausdurchsuchungen rechnen. Wie das Magazin "Focus" berichtet, wurden bei den Razzien gegen die kino.to-Drahtzieher auch Rechner beschlagnahmt, auf denen die Daten von sogenannten Premium-Usern zu finden waren. Dabei handelte es sich um Nutzer, die über den Bezahlungsdienst Paypal einen komfortableren, werbefreien Zugang zu den illegal verbreiteten Filmen gebucht hatten.
Juristen verwundert über mögliche Ermittlungen
Juristen zeigten sich über die Meldungen allerdings verwundert. „Der Schaden, den die Konsumenten hier angerichtet haben, ist relativ gering. Insofern könnte man die Fälle auch als Bagatelldelikte ansehen", meinte etwa der Kölner Anwalt und Medienrechtler Christian Solmecke. So würden etwa Tauschbörsen-Nutzer in der Regel strafrechtlich nur dann verfolgt, wenn sie mehr als 3000 Werke angeboten haben. Kino.to Nutzer hingegen hätten nicht einmal etwas im Internet angeboten, sondern nur angeschaut. Solmecke meinte ohnehin, Nutzer von kino.to hätten keine Straftat begangen, „da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird.”
Hausdurchsuchungen bei Paypal-Nutzern nicht ausgeschlossen
Der bekannte Strafverteidiger Udo Vetter schließt zwar nicht aus, dass es bei kino.to-Nutzern zu Hausdurchsuchungen kommt. Strafen hätten diese aber vermutlich nicht zu befürchten. "Sollte es tatsächlich zu hunderten, wenn nicht sogar tausenden Durchsuchungen kommen, wage ich eine Prognose: Die Sache wird für die Ermittler zum Desaster. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass sich das Anschauen von Streams in letzter Instanz als nicht strafbar erweist." bo
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