Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Digital
  3. Jugendschutz: Warum es vorerst keine Altersgrenze für Laser-Ballerspiele gibt

Jugendschutz
18.05.2016

Warum es vorerst keine Altersgrenze für Laser-Ballerspiele gibt

In Bayern gibt es mittlerweile 29 Laserspiel-Anlagen.
Foto: Julian Stratenschulte / dpa

Viele sehen Laserspiel-Anlagen als negativ für die Entwicklung junger Menschen an. Warum die CSU dennoch einen Antrag der Opposition über eine Altersgrenze abgelehnt hat.

Eine Spielevariante des Augsburger Anbieters Lastertag-Tension heißt „Gladiator“. „Ziel ist, der letzte verbleibende Gladiator zu sein, indem man alle Gegner eliminiert“, wird auf der Internetseite erklärt. Bei derartigen Laser-Ballerspielen erhalten Teilnehmer eine Spielzeug-Laserwaffe, mit der sie auf Gegner schießen.

Das Spiel ist vergleichbar mit Computer-Ballerspielen, nur in echter Umgebung. Es wird nicht scharf geschossen, körperlich ist es also ungefährlich. Dennoch sind sich alle Parteien im Bayerischen Landtag einig, dass Jugendliche vor solchen Spielen geschützt werden müssen. Sie würden die jungen Menschen in ihrer Entwicklung negativ beeinflussen, heißt es. Einen Antrag der Landtags-Grünen, eine Altersbeschränkung einzuführen, lehnte die CSU jetzt allerdings ab.

Grüne sehen Trend zu mehr Laserspiel-Anlagen mit Sorge

Immer mehr dieser Laserspiel-Anlagen eröffnen in Bayern. Derzeit sind es 29. Die Grünen beobachten diesen Trend mit Sorge. Sie sehen in dem Spiel „eine Simulation von kriegsähnlichen Auseinandersetzungen“, die zu einer Bagatellisierung von Gewaltanwendung und Tötungshandlungen beitragen könne. Deshalb stelle es eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen dar. So begründen die Grünen einen Antrag, den sie im Landtag eingereicht hat.

Darin fordern sie, das Spiel Kindern unter 14 Jahren zu verbieten. Jugendliche unter 16 Jahren sollen nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten daran teilnehmen dürfen. Die anderen Oppositionsparteien, also Freie Wähler und SPD, sprachen sich für die Annahme des Antrags aus. Die CSU-Mehrheit votierte dagegen – obwohl Laserspielanlagen auch aus Sicht der Staatsregierung „nicht unerhebliche Risiken für die Entwicklung von unter 16-Jährigen bergen“.

Warum die CSU noch mit einer Entscheidung zögert

Die Argumentation: Das Jugendschutzgesetz biete bereits eine gesetzliche Grundlage, Jugendliche bestimmter Altersstufen von der Teilnahme auszuschließen. Welche Altersgruppen das sind, habe das örtliche Jugendamt im Einzelfall zu entscheiden. Das Problem aus Sicht der Grünen: Nur in fünf von 29 Spielstätten gibt es eine Altersbeschränkung. Zudem sei eine vom Jugendamt festgelegte Zugangsbeschränkung gerichtlich aufgehoben worden.

Die Grünen fordern deshalb, dass die Staatsregierung die Spielstätten einzeln überprüfen und eine jeweils geeignete Altersbeschränkung festlegen soll. Die CSU-Abgeordneten begründeten ihre Ablehnung außerdem damit, dass die Staatsregierung derzeit gemeinsam mit den Jugendämtern eine Altersbegrenzung ab 16 Jahren erörtere. Den Ergebnissen, die im Sommer vorliegen sollen, wollen sie nicht vorgreifen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

20.05.2016

»Sie sehen in dem Spiel „eine Simulation von kriegsähnlichen Auseinandersetzungen“, die zu einer Bagatellisierung von Gewaltanwendung und Tötungshandlungen beitragen könne. Deshalb stelle es eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen dar. So begründen die Grünen einen Antrag, den sie im Landtag eingereicht hat.«

Preisfrage: Warum wird nicht mit sehr ähnlichen/gleichen Argumenten gegen Kampfsportschulen oder Boxtraining vorgegangen? Insbesondere letzteres ist insofern besonders doppelzüngig, weil sich da per Spielregel zwei so lange auf die Schnauze hauen, bis einer wegen einem Schädelhirntrauma bewusstlos umkippt. Außer beide haben »Glück gehabt« und haben sich »nur« 12 Runden lang im Wortsinne auf die Fresse gehauen. Ist viel zivilisierter und viel weniger schädlich, nicht? Es ist das alte Spiel: Was sie nicht kennen, verstehen sie nicht und lehnen es erst mal pauschal ab. Und weil man sich so bedroht fühlt, verbietet man es am besten gleich. Das was nachweislich ebenfalls ihren Kriterien für Ablenung genügte, aber was sie selbst kennen und evtl. sogar schätzen oder gar selbst betreiben, das wird weiterhin toleriert und teils sogar gefördert. Knaller.

Und mal ganz abgesehen davon: Wo haben sie denn die Evidenzen her, die vor so einem Antrag vorhanden sein sollten? Davon lese ich hier nichts. Einfach mal eine Vermutung zu formulieren und diese erst mal als Fakten hin zu stellen, um darauf basierend Gesetze zu erlassen, ist nichts anderes als Kaffeesatzleserei. Ich würde sehr gerne wissen, wie viele der Antragsteller- und Unterstützer als Kind mit Knallerbsenpistole, Pfeil und Bogen oder Schwert durch die Gegend gerannt sind, und das nicht nur an Fasching. Aber wenn jemand das mit anderem Spielzeug macht, uiuiui, dann gehts natürlich an unsere Werte. Panzer oder G36 an Saudi-Arabien verkaufen ist dagegen Kleinkram, ne?